Wenn sich Klauseln im Vertrag widersprechen, haben Mieter vor Gericht gute Chancen.
Von einem solchen mieterfreundlichen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf berichtet die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.
In dem verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin erfolgreich dagegen gewehrt, dass sie außer für Gas und Strom noch für andere Nebenkosten aufkommen sollte. Zwar stand in ihrem Vertrag, dass sie neben der Grundmiete alle umlegbaren Betriebskosten zahlen müsse. Doch der Vertrag enthielt den Zusatz: "Die Nebenkosten für Gas und Strom übernimmt der Mieter."
Die Richter interpretierten die Vereinbarung so, dass der Mieter abweichend von der Formularregelung nur für diese Nebenkosten aufkommen müsse. Ansonsten mache der Zusatz keinen Sinn.
Vermietern raten die Fachleute von Finanztest, Vertragsvordrucke nicht unbedacht zu ergänzen. Denn Zusatzvereinbarungen zu bereits geregelten Punkten seien nicht immer eine doppelte Absicherung. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf I-10 U 192/01)