Urteil:Brandschutz beachten

Sorgloser Umgang mit brennbaren Materialien rechtfertigt Kündigung.

Geht der Mieter allzu leichtfertig um mit leicht entzündlichen Materialien, darf der Vermieter außerordentlich kündigen. Das hat das Landgericht Coburg entschieden.

Ein Mieter hatte Kleber und Lösungsmittel ohne ausreichenden Brandschutz in den von ihm angemieteten Geschäftsräumen gelagert und seinen Kunden dort auch noch das Rauchen gestattet.

Nach mehreren erfolglosen Abmahnungen sprach der Vermieter eine außerordentliche Kündigung aus. Da sich der Mieter weigerte, auszuziehen, klagte der Vermieter ferner auf Räumung des Objekts.

Das Landgericht gab der Klage statt. Die Richter bestätigten die fristlose Kündigung und verurteilten den Mieter zur Räumung.

Der Beklagte habe eine beträchtliche Brandgefahr für die Mietsache verursacht. Seine Handlungsweise stelle ein grob vertragswidriges Verhalten dar, durch das auch Leib und Leben von Bewohnern angrenzender Gebäude gefährdet worden seien, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.

Aktenzeichen: Landgericht Coburg 33 S 96/01

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