Untervermietung:Mieter als Vermieter

Ob in die Wohnung Mitbewohner einziehen dürfen, entscheidet der Vermieter.

Eike Schrimm

Ist die Wohnung groß, aber teuer, liegt die Idee nahe, einzelne Zimmer oder die ganze Wohnung unterzuvermieten. Das Recht unterscheidet zwischen vollständiger und teilweiser Untervermietung.

Eine Wohnung, mehrere Bewohner - nur mit ok vom Vermieter erlaubt. (Foto: Foto: Photodisc)

Der Mieter will die ganze Wohnung untervermieten:

Er muss den Vermieter um Erlaubnis fragen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine generelle Erlaubnis. Das gilt auch, wenn der Mieter auszieht und er die Wohnung seinen Kindern überlassen will.

Ist der Vermieter nicht einverstanden, kann der Mieter den Vertrag kündigen mit einer Frist von drei Monaten. Die Frist gilt auch für Staffelmietverträge und befristete Verträge. Der Mieter darf den Vertrag auch kündigen, wenn er seinen Vermieter um Erlaubnis gebeten hat, dieser aber auch nach zehn Tagen nicht reagiert hat auf die Anfrage.

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