Umzug wegen des Jobs:Baby kein Hindernis fürs Finanzamt

Braucht die Familie eine größere Wohnung, weil ein Baby kommt und steht gleichzeitig ein beruflicher Umzug an, mindern die gesamten Umzugskosten die Steuerschuld.

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, darf die Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen - auch wenn die Familie zeitgleich ein Baby erwartet und eine größere Wohnung ohnehin notwendig gewesen wäre, senken die Umzugskosten die Steuerschuld.

Steht die berufliche Veranlassung eindeutig fest, darf das Finanzamt die Motivation des Werbungskostenabzugs nicht anzweifeln und mit Verweis auf den Nachwuchs streichen. Darauf macht der Bund der Steuerzahler in Bayern aufmerksam und verweist auf geltende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Ein Werbungskostenabzug muss auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn der Steuerzahler durch einen Umzug deutlich weniger Zeit für den Weg zum Arbeitsplatz und zurück nach Hause braucht. Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit verlangt der Fiskus allerdings eine Zeitersparnis von mindestens einer Stunde täglich. Ein Jobwechsel muss in diesem Fall nicht gegeben sein.

Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 189/97.

(sueddeutsche.de/ AP)

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: