Türkische Ferienimmobilie:Die Rechtslage

Wer sich für eine türkische Ferienimmobilie interessiert, muss sich derzeit in Geduld üben: Das Verfassungsgericht hat den Immobilienverkauf an Ausländer vorläufig gestoppt.

Der Hintergrund: Bislang durften Ausländer maximal 2,5 Hektar Land erwerben; in Ausnahmefällen erweiterte der Ministerrat diese Grenze auf bis zu 30 Hektar. Das Verfassungsgericht beanstandete deshalb eine mangelnde Gleichbehandlung der Käufer.

Mangelnde Gleichbehandlung

Es annullierte den entsprechenden Paragraphen und forderte die Regierung auf, das Gesetz binnen dreier Monate nachzubessern. Allerdings verlief der Gesetzgebungsprozess so schleppend, dass die eingeräumte Frist am 16. April 2008 überschritten wurde. Folglich unterband die Generaldirektion für Kataster- und Grundbuchwesen den Immobilienerwerb durch Ausländer gänzlich; das alte Recht war ja ausgesetzt worden.

Inzwischen liegt ein neuer Gesetzesentwurf beim Parlament. Es fehlen aber noch das Votum verschiedener Ausschüsse, die Zustimmung des Plenums und schließlich die Ausfertigung durch den Staatspräsidenten. Kauflustige werden sich wohl noch einige Monate gedulden müssen, bis der Erwerb wieder möglich ist.

Nachhaltige Einbußen

In dem neuen Paragraphen wird es dann zwei wichtige Änderungen für ausländische Käufer geben: Die Höchstgrenze von 2,5 Hektar wird erweitert; mit konkreten Angaben hält man sich jedoch zurück. Außerdem darf der Anteil an ausländischem Grundbesitz dann zehn Prozent der Gesamtfläche einer Gemeinde (statt bisher 0,5 Prozent) betragen. Die Immobilienbranche befürchtet jedoch nachhaltige Einbußen. Denn auch wenn das Gesetz letztlich verabschiedet ist, dürfte es eine Weile dauern, bis sich der Markt normalisiert und das Vertrauen der Käufer wiederhergestellt ist.

© SZ vom 13.6.2008/jw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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