Treppenhaus:Wenn der Mieter zu Fall kommt

Meistert der Mieter jahrelang die schwierigen Stufen, haftet der Vermieter nicht mehr für den Fall.

Auch wenn eine Treppe nicht der Bauordnung entspricht, haftet ein Vermieter nicht unbedingt für jeden Sturz. Das gilt etwa dann, wenn ein Mieter eine derartige Treppe zwei Jahre lang widerspruchslos nutzt. So das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihren Vermieter auf Schadenersatz verklagt, die in ihrer Wohnung von einer schwierig zu begehenden Treppe gestürzt war. Dabei hatte sie sich erhebliche Verletzungen zugezogen.

Der Vermieter verweigerte jedoch die Zahlung von Schadenersatz und bekam vom Gericht Recht. Die Treppe habe sich zwar in einem bauordnungswidrigen Zustand befunden. Die Mieterin habe sie aber dennoch zwei Jahre lang genutzt, ohne deren Zustand beim Vermieter zu bemängeln. Aus diesem Grund sei der Sturz auf der Treppe als überwiegend eigenverschuldet zu betrachten.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf 10 U 64/00.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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