Trennung und Auszug:Verteilung der Mietkosten

Trotz Trennung und Auszug muss sich der ehemalige Partner an der Miete beteiligen.

Wenn ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, muss er möglicherweise trotzdem weiterhin Miete zahlen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hervor.

Die Verpflichtung zur weiteren Kostenbeteiligung gilt demnach zumindest dann, wenn beide Partner den Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung im Hinblick auf eine baldige Heirat ausgesucht haben. Anders sei die Rechtslage, wenn beiden klar war, dass sie nur auf Zeit zusammenleben wollten.

In dem entschiedenen Fall hatte ein unverheiratetes Paar einen bis zum 31. Dezember 2002 befristen Mietvertrag abgeschlossen. Vor Ablauf dieser Frist trennten sich die beiden. Die Frau blieb alleine in der Wohnung. Da sie keinen Nachmieter benennen konnte und der Vermieter mit einer vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages nicht einverstanden war, musste sie die Miete alleine weiterzahlen. Daraufhin verlangte sie von ihrem früheren Partner eine entsprechende Beteiligung.

Dem OLG zufolge muss der Mann die Hälfte der Miete übernehmen. Die beiden ehemaligen Partner seien rechtlich wie Eheleute zu behandeln, da sie die Wohnung im Hinblick auf die beabsichtigte Heirat angemietet hätten.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht (OLG) Dresden 20 W 631/02.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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