Time-Sharing:BKA warnt vor neuer Betrugsmasche

Betrüger tarnen sich als Anwälte und bieten Hilfe an bei Time-Sharing-Verträgen. Sie kassieren aber nur ab.

Time-Sharing bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen läßt sich als periodisch wiederkehrendes Wohn- und Nutzungsrecht definieren. Die Käufer erwerben das Recht, eine Ferienwohnung während eines bestimmten Zeitraumes (z.B. in der 30. und 31. Woche jeden Jahres) nutzen zu können.

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt Anteilseigner von Ferienwohnungen vor einer neuen Betrugsmasche: Wer im Ausland Nutzungsrechte an einer Ferien-Immobilie erworben habe und sich geschädigt fühle, solle nicht auf unaufgeforderte Hilfsangebote angeblicher Anwalts-Kanzleien eingehen.

Wie das BKA in Wiesbaden mitteilte, kann es sich bei den Anwälten um Betrüger handeln, die Vorauszahlungen verlangen und dann keinerlei Gegenleistung erbringen. Die spanische Polizei habe einige mutmaßliche Betrüger bereits festgenommen.

Das BKA hat deutsche Urlauber bereits mehrfach vor Betrügereien beim Kauf oder Verkauf so genannter Time-Sharing-Anteile von Ferienwohnungen gewarnt.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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