Teppich & Parkett:Wohnung ohne Boden

Wenn der Mieter Teppich/ Parkett ausgelegt hat.

Liegt in der Wohnung kein Teppich, darf der Mieter einen Teppich seiner Wahl verlegen ohne Genehmigung. Jederzeit kann er ihn dann auch wieder herausreißen.

Zum Auszug muss er die Wohnung übergeben, wie er sie übernommen hat: ohne Teppich. Kleber darf nicht zurückbleiben.

Doppelter Boden

Rollt der Mieter über einen PVC-Boden einen Teppich, muss der PVC schadlos davonkommen, wenn der Teppich wieder weg ist. Hinterlässt der Teppich auf dem PVC Spuren, obwohl er nicht verklebt wurde, muss der Mieter dafür nicht aufkommen. Denn als Laie muss er nicht damit rechnen, dass sich ein chemischer Prozess in Gang setzt und den PVC beschädigt. Er zahlt nur den Schaden, wenn er den Teppich verklebt hat.

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