SZ-Interview:Wie gut sind Mieterdateien?

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Manche Wohnungsvermittler versprechen billige Wohnungen, kassieren eine Gebühr und melden sich dann nie wieder.

Interview: Berit Schmiedendorf

Immer wieder inserieren so genannte Mieterdateien billige Wohnungen in begehrten Stadtlagen. Mit Erfolg: Viele Wohnungssuchende lassen sich gegen Gebühr auf die vermeintlichen Vermittlungsdienste ein. Mietervereine und Verbraucherschützer warnen vor dieser Art der Wohnungssuche. Insbesondere die Hamburger DIM Daten-Informations-Marketing GmbH fällt auf. Christoph Nestor vom Mieterverein Heidelberg hat den Kampf gegen die Firma aufgenommen.

SZ: Die DIM GmbH inserierte monatelang sehr günstige Wohnungen im Heidelberger Raum. Kennen Sie jemanden, der eine dieser Wohnungen besichtigt hat?

Nestor: Nein. Alle, die sich bei uns gemeldet haben, berichten übereinstimmend, dass sie, nachdem sie die 58 Euro Aufnahmegebühr bezahlt haben, nie wieder etwas von der DIM GmbH gehört haben. Es kann auch keiner über Kontakte zu einem Vermieter berichten oder gar über Besichtigungstermine.

SZ: Der Stuttgarter Mieterverein hat im vergangenen Jahr ein Urteil erstritten, dass einer Tochter der DIM GmbH, der Mieterdatei 24, untersagt, Anzeigen zu veröffentlichen, in denen einzelne Wohnungen beschrieben werden. Das Landgericht Hamburg erlaubte gar, das Gebaren der Mieterdatei 24 "unseriöse Geschäftemacherei mit Wohnungssuchenden" zu nennen. Erst vor wenigen Wochen erstritten Sie selbst ein Urteil am Stuttgarter Landgericht, das die DIM zu einem Ordnungsgeld von 15.000 Euro verurteilte. Warum kann man DIM GmbH nicht ein für allemal stoppen?

Nestor: Der Geschäftsführer der DIM GmbH ist ein ziemlich raffinierter Knabe. Droht ihm jemand mit einem Prozess, zahlt er meist sofort die Aufnahmegebühr zurück. So hat er erreicht, dass ihn bisher niemand systematisch verfolgt hat. Wir meinen aber, dass man ihn strafrechtlich verfolgen muss.

SZ: Was ist die Voraussetzung für ein Strafverfahren?

Nestor: Bei allen Betroffenen wird immer wieder der falsche Eindruck erweckt, hier sei die inserierte Wohnung zu kriegen. Die registrierten Wohnungssuchenden, die sich bei der DIM GmbH melden und das reklamieren, bekommen Briefe in dem Stil: "Oh, Sie haben uns falsch verstanden. Unsere Dienstleistung besteht lediglich im Weitergeben Ihrer Adresse." Eine Staatsanwaltschaft muss zu der Überzeugung kommen: Dies ist massenhafter Betrug - und zwar in hunderten bis tausenden von Fällen.

SZ: Was können bereits Betroffene, die Geld bezahlt und nichts mehr von der DIM GmbH gehört haben, tun?

Nestor: Alle, die von der DIM GmbH und deren Ablegern wie MK24 und Mietkon jemals betroffen waren, sollten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg stellen und die Aufnahmegebühr zurückverlangen. Hier in Heidelberg haben wir mittlerweile weit über 150 Fälle. Immerhin vier Leute haben ihr Geld schon zurückbekommen.

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