Swift-Abkommen abgelehnt:Im Zweifel für die Freiheit

Lesezeit: 2 min

Das Europäische Parlament lehnt das Swift-Abkommen ab und setzt so ein Signal für Datenschutz und Bürgerrechte. In der Entscheidung steckt auch ein Angebot an die USA.

M. Winter

Es ist nötig und berechtigt, Terroristen zu bekämpfen. Wer aber Terroristen bekämpft, darf noch lange nicht gegen grundlegende Bürgerrechte verstoßen. Diese Lektion hat das Europäische Parlament nun erteilt. Adressaten der Botschaft sind die EU-Kommission und der europäische Ministerrat, die gerne das Datenabkommen mit den USA abgeschlossen hätten. Nun mag das Verhältnis der EU zu den USA kurzzeitig leiden. Wenn aber das Parlament dem Swift-Abkommen zugestimmt hätte, dann wären europäische Standards beim Daten- und Bürgerrechtsschutz unwiederbringlich verlorengegangen.

Das Europaparlament hat das Swift-Abkommen gestoppt. (Foto: Foto: dpa)

Die Abgeordneten haben durch die EU-Reform neue Macht in Fragen internationaler Verträge bekommen. Diese Macht wollten sie nun Kommission und Ministerrat vorführen. Die europäische Führung hatte Einwände des Parlaments in der Vergangenheit schließlich immer beiseitegewischt. Aber jenseits dieser institutionellen Machtspiele zeugt die breite und parteiübergreifende Ablehnung des Swift-Vertrags davon, dass die Abgeordneten vor allem in Sorge über Sicherheit und Freiheit gehandelt haben. Hier drohte das Gleichgewicht verlorenzugehen - zum Nachteil der Freiheit.

Die Sorgen sind nicht unbegründet. Denn das von Kommission und Rat mit den USA ausgehandelte Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten verletzt gleich mehrfach europäische Datenschutz- und Bürgerrechte. Der Begriff des Terrorismus ist unscharf formuliert und hätte deshalb leicht missbraucht werden können. Nicht nur verdächtige, einzelne Daten sollten übermittelt werden, sondern ganze Datenpakete.

Und es gab weder ausreichende Garantien gegen die Weitergabe der Daten an Dritte, noch ausreichende Klagemöglichkeiten von Betroffenen. Über diese gravierenden Mängel konnte auch nicht hinweghelfen, dass der Vertrag nur für neun Monate gelten sollte, bis zum Abschluss eines endgültigen Abkommens. Ein schlechter Vertrag darf nicht einmal einen Tag lang in Kraft sein.

Selbst wenn es nun einige Verärgerung in Washington gibt, haben die Europa-Abgeordneten dem transatlantischen Verhältnis langfristig einen großen Dienst erwiesen. Denn Washington weiß nun, woran es ist: Die Terrorgefahr kann gemeinsam bekämpft werden, aber nicht um den Preis der Aufgabe europäischer Bürgerrechte. Die Erfahrung zeigt, dass die USA selbstbewusste Partner respektieren und sich pragmatisch auf neue politische Lagen einzustellen wissen.

Außerdem steckt in der Ablehnung ja auch ein Angebot. Die Abgeordneten von fast ganz links bis rechts lassen keinen Zweifel daran, dass auch sie dafür sind, die Geldquellen der Terroristen aufzuspüren. Verhandlungen über ein neues Abkommen könnten also unmittelbar beginnen. Der Antiterrorkampf hat damit keinen Rückschlag erlitten. Das Parlament hat lediglich dafür gesorgt, dass Freiheit und Bürgerrechte nicht für die Sicherheit geopfert werden.

© SZ vom 12.02.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: