Streit zwischen Mieter und Vermieter:Schlichtungsstellen

Vermittler zwischen Mieter und Vermieter.

Oft können Probleme auch durch Schlichtungsstellen gelöst werden. Ein Schlichtungsversuch kostet in Bayern 100 Euro. In manchen Bundesländern ist eine Schlichtungsversuch Voraussetzung für die Zulässigkeit einer gerichtlichen Klage.

Einen Schlichter einschalten müssen Vermieter und Mieter allerdings nur dann, wenn der Streitwert bei 750 Euro oder darunter liegt und die Kontrahenten im gleichen Landgerichtsbezirk wohnen.

Ausnahme: Wenn der Anspruch durch einen Mahnbescheid geltend gemacht wird, ist ein vorheriger Schlichtungsversuch nicht notwendig.

Als Schlichter sind in Bayern alle Notare und ausgewählte Rechtsanwälte tätig. Ihre Namen kann man bei der Rechtsanwaltskammer erfragen oder über das Internet finden (siehe Linkliste unten).

Auch die örtlichen Amtsgerichte erteilen darüber Auskunft.

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