Streit zwischen Mieter und Vermieter:Klärung vor Gericht

Kosten für das richterliche Machtwort.

Schätzungsweise 300.000 Mietprozesse werden jedes Jahr vor deutschen Amtsgerichten ausgetragen, allein in München sind es 10.000, berichtet Michael Haußner, Pressesprecher des Münchner Amtsgerichts. Das kostet Geld, Zeit und Nerven.

Richterliche Freiheit

Der Ausgang ist trotz fachlicher Beratung häufig ungewiss. Denn im Mietrecht geht es weniger um Rechtsfragen. Ob Fenster wirklich undicht sind, ob der Mangel zur Mietminderung berechtigt und wie hoch diese ausfällt, bleibt meist dem subjektiven Empfinden des Richters überlassen. Bei solchen Werturteilen ist die Spanne des richterlichen Ermessens weit.

Kosten

Kommt der Streit vor Gericht, trägt der Verlierer die Gerichts- und Anwaltskosten. Bei einem Vergleich werden die Kosten geteilt. Diese richten sich immer nach dem Streitwert, der zum Beispiel bei einer Räumungsklage eine Jahresmiete beträgt. Je nach Aufwand werden mehrere Gebühren erhoben.

Ein Mietprozess über einen Streitwert von 5000 Euro kann schon in der ersten Instanz - ohne einen Sachverständigen eingeschaltet zu haben - etwa 2700 Euro kosten.

In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht, das in Mietsachen unabhängig vom Streitwert immer zuständig ist, besteht zwar kein Anwaltszwang. "Man sollte sich dennoch immer von einem Anwalt, der sich gut im Mietrecht auskennt, vertreten lassen", rät Ulrich Ropertz.

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