Steuerreform:Keine Erbschaftssteuer auf Eigenheime

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Eigenheime, die von den Hinterbliebenen selbst genutzt werden, sollen weiterhin im Erbfall nicht besteuert werden.

Bei der Erbschaftsteuerreform sollen Erben von selbst genutzten Eigenheimen wie bisher weitgehend ungeschoren davonkommen. Das sagten Vertreter von CDU, CSU und Grünen.

Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen noch im Februar gemeinsam über die vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung beraten. Bis Mitte des Jahres wollen sie sowohl den Gesetzentwurf zur Unternehmensnachfolge überarbeiten als auch die Bewertungsregeln für Immobilien und Grundstücke neu festlegen.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug im vergangenen Jahr 3,8 Milliarden Euro und steht komplett den Ländern zu. "Für das Saarland ist es ganz klar, dass das Vererben einer Wohnung oder eines durchschnittlichen Einfamilienhauses an die nächste Generation nicht belastet werden darf", sagte Finanzminister Peter Jacoby (CDU) in Saarbrücken.

Das jüngste Verfassungsgerichtsurteil erlaubt es nach seiner Einschätzung, Familienimmobilien auch künftig steuerlich zu schonen. Das Gericht hatte verlangt, Immobilien und Grundstücke im Erbfall nach dem Marktwert zu bewerten und so bei der Besteuerung mit Barvermögen gleichzustellen.

CSU-Generalsekretär Markus Söder verlangte, insgesamt dürfe die Erbschaftsteuerreform die Belastung der Bürger nicht erhöhen. "Produktivvermögen wie Produktionsanlagen und Firmengrundstücke sollten von Belastungen ausgenommen werden, weil das sonst Arbeitsplätze gefährdet", forderte er in der Berliner Zeitung. Gleiches gelte für Agrarbetriebe.

Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel erklärte: "Große Vermögen können stärker besteuert werden und kleine Vermögen müssen geschont werden." Die persönlichen Freibeträge sollten weiter so ausgestaltet werden, dass das selbst genutzte Eigenheim im Erbfall steuerfrei bleibe.

"Es darf in diesem Bereich zu keinen Mehrbelastungen kommen", sagte sie. Für Unternehmen wolle ihre Partei einen deutlich höheren Freibetrag für Betriebsvermögen erreichen, "so dass sich beim Vererben kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber heute keine Schlechterstellungen ergeben".

"Noch sehr viel Sprengstoff"

Der bayerische Finanzstaatssekretär Franz Meyer sagte der Passauer Neuen Presse, die erforderliche Neuregelung berge "noch sehr viel Sprengstoff".

Durch Erbschaft erworbenes Vermögen müsse künftig mit dem Preis angesetzt werden, zu dem man es am Markt verkaufen könnte. Diese Regelung treffe eben nicht die so genannten Superreichen, sondern gerade viele kleine Leute.

Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller warnte, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Regelung könnte vor allem für bäuerlich geprägte Familienbetriebe der Land- und Forstwirtschaft zu finanziellen Einbrüchen führen.

Nötig sei eine "landwirtschaftsverträgliche Lösung". Dazu müsse auch das von Bayern vorgeschlagene Unternehmensnachfolgegesetz schnell in Kraft gesetzt werden, meinte er. Dies sieht eine vollständige Stundung und den Erlass der Erbschaftsteuer bei Betriebsfortführung vor.

Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion waren am Donnerstag Überlegungen für eine radikale Vereinfachung der Erbschaftsteuer bekannt geworden. Das erst in Grundzügen vorliegende Konzept des Chefs des Parlamentskreises Mittelstand, Michael Fuchs (CDU), sieht vor, alle Vermögensarten eines Nachlasses zu realen Werten zu erfassen und dann abgestuft nach Verwandtschaftsgrad eine "Nachlassteuer" zu erheben.

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