Steuer-Affäre:Zumwinkel handelt Bewährungsstrafe aus

Geständnis gegen Freiheit: Ex-Postchef Klaus Zumwinkel muss offenbar nicht ins Gefängnis. Dafür hilft er bei der Aufklärung seines Falls. In Kürze startet sein Prozess.

Der in der Liechtenstein-Affäre wegen Steuerbetrugs angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel muss einem Zeitungsbericht zufolge nicht ins Gefängnis.

Die Ankläger wollen offenbar maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung für Zumwinkel fordern. (Foto: Foto: ddp)

Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Justizkreise schreibt, haben sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf verständigt, dass die Ankläger im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern werden. Im Gegenzug soll Zumwinkel ein Geständnis ablegen.

Die Staatsanwaltschaft äußerte sich auf Anfrage der Zeitung nicht. Ein Sprecher des Landgerichts Bochum, wo der Prozess am 22. Januar startet, sagte dem Blatt, man wisse nichts von einer Absprache, müsse darüber aber auch nicht informiert werden.

Allerdings sei es nicht üblich, dass ein Gericht über den Antrag der Anklage hinausgehe.

© sueddeutsche.de/dpa-AFX/hgn/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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