Steckbrief fürs Haus:Sparbüchse oder Energieschleuder?

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Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den kommenden Gebäudeausweis, wie er gerade vom Bundesrat beschlossen wurde.

Mieter oder Käufer von Immobilien sollen vom kommenden Jahr an den Energieverbrauch besser einschätzen können - ähnlich, wie das bereits bei Waschmaschinen oder Kühlschränken gilt. Das soll den Vergleich erleichtern, Eigentümer zu Modernisierungen motivieren und so zum Klimaschutz beitragen. Wann kommt was, was ist zu beachten?

Der Energieausweis: Irgendwann ist er für jedes Haus in Deutschland bindend vorgeschrieben. (Foto: Foto: DENA Deutsche Energie-Agentur)

Bekommen alle Gebäude den gleichen Ausweis?

Nein. Die Art des Ausweises hängt von Größe und Baujahr der Immobilie ab. Für alle nach 1978 gebauten Häuser und für große ältere Häuser reicht ein so genannter Verbrauchsausweis. Er gibt nur den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner für die vergangenen drei Jahre an.

Kleinere Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut und nicht modernisiert wurden, müssen dagegen von Oktober 2008 an einen so genannten Bedarfsausweis haben: Für ihn untersuchen Techniker den Energiebedarf des Hauses, deshalb ist er auch deutlich teurer.

Von wann an brauche ich einen Gebäudepass?

Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, das vor 1965 gebaut wurde, muss dem Interessenten von Juli 2008 an den Energiepass vorlegen.

Besitzer jüngerer Immobilien können sich bis Anfang 2009 Zeit lassen, Inhaber von Büros oder Werkstätten brauchen den Energiepass erst vom Sommer 2009 an.

Von wann an kann ich den Gebäudepass beantragen?

Das geht schon jetzt. So lange der Ausweis noch nicht Pflicht ist, kann jeder Immobilienbesitzer wählen, ob er einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis will.

Wer also einen Bedarfsausweis haben muss, kann sich bis dahin um die Pflicht herummogeln und den billigeren Ausweis behalten. Entspricht er der neuen Verordnung, gilt er zehn Jahre lang.

Verbraucherschützer hoffen aber, dass sich der Bedarfsausweis durchsetzt und sich das Vorziehen nicht lohnt.

Was steht in dem ausführlicheren Bedarfsausweis?

Der Energiepass hat vier Seiten. Nach den Angaben zu Adresse und Baujahr folgt auf der zweiten Seite die entscheidende Skala: Dort ist der Energiebedarf des Hauses eingetragen.

Außerdem steht in dem Pass etwa, welche Heizung das Haus hat und wie der Energieverbrauch mit einer anderen Heizung liegen würde. Zudem gibt es Angaben zu Wasserverbrauch, Lüftung und zum CO2-Ausstoß.

Wer stellt den Gebäudepass aus?

Das können Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger oder Energieberater tun. Für den Bedarfsausweis untersuchen sie etwa die Wärmedämmung oder den Heizkessel und die Warmwasseraufbereitung. Für den Verbrauchsausweis reicht es, den Experten etwa das Baujahr und Strom- und Wärmeverbrauch der vergangenen Jahre zu nennen.

Was kostet ein Energieausweis?

Für ein einfaches Einfamilienhaus ohne Keller wird es nach Branchenangaben um die hundert Euro kosten, den Ausweis zu erstellen, wobei ein Verbrauchsausweis etwas günstiger ist und ein Bedarfsausweis etwas teurer.

Je größer ein Haus und je öfter um- oder angebaut wurde, umso eher kann die Rechnung auf 300 bis 900 Euro steigen.

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