Serie "Einrichten" (32):Flexibel wohnen

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Ändert sich die Lebenssituation, ändern sich auch die Anforderungen - gut, wenn sich die Wohnung entsprechend anpasst.

Rüdiger Jordan, 35, gestaltet Innenräume. Er gibt Tipps und Anregungen zur funktionalen und ästhetischen Entfaltung von Wohnungen.

(Foto: Illustration: Rüdiger Jordan)

Gründe gibt es viele: Ein Single möchte nach dem Studium nicht aus seiner Wohngemeinschaft ausziehen, aber er möchte mehr Raum und Ruhe. Ein älteres Ehepaar braucht ein zusätzliches Zimmer mit Bad für eine Haushaltshilfe. Eine Familie kann auf ein Kinderzimmer verzichten, da einer der beiden Söhne ausgezogen ist, und es zu einem zusätzlichen Arbeitszimmer machen.

Ändert sich die Lebenssituation, ändern sich auch die Anforderungen an die Wohnung. Wenn man die Wohnung diesen anpassen kann, erspart man sich den Umzug. Gefragt ist also die flexible Wohnung. Am besten lässt sich neben ihrer Raumaufteilung auch ihre Größe ändern.

In diesem Fall muss spiegelbildlich auch die Größe der angrenzenden Wohnung geändert werden. Idealerweise profitieren neben den Bewohnern der Wohnung, die um einen Raum verkleinert wird, auch die Nachbarn, die einen zusätzlichen Raum gewinnen.

Innerhalb der Wohnung sollte der Gemeinschaftsbereich, möglichst ein großer Raum mit Flurbereich und Essplatz mit Küche, zentral liegen. Sowohl in einer Familie als auch in einer Wohngemeinschaft spielt sich hauptsächlich hier das Zusammenleben ab. Grenzt ein separates WC an, kann das Bad ausschließlich durch die Bewohner benutzt werden, was für Besucher wie Bewohner angenehmer ist. Ist das Wohnzimmer mit einem offenen Übergang an den Koch- und Essbereich angeschlossen, ergibt das eine schöne, großzügige Raumabfolge.

Ist das Wohnzimmer aber ein separater Raum, kann es nicht nur unabhängig vom Koch- und Essbereich genutzt werden, sondern - in einer Wohngemeinschaft - auch als Zimmer eines Bewohners dienen. Beides ermöglicht eine breite Schiebetür zwischen Wohn- und Essbereich.

Die privaten Schlaf-, Arbeits-, oder Kinderzimmer sollten vom Gemeinschaftsbereich aus erreichbar sein. Ein Abstellraum oder ein WC zwischen Gemeinschaftsbereich und Zimmern vergrößert die Trennung von Gemeinsamen und Privatem. Ein zusätzliches Bad mit Dusche könnte man einem oder zwei Zimmern zuordnen. Für mehrere Bewohner schafft ein zweites Bad nicht nur Entlastung, sondern auch mehr Privatsphäre.

Ist eine Wohnung mit vier Zimmern und zwei Bädern wie beschrieben aufgeteilt, eignet sie sich für eine Vierer-Wohngemeinschaft: Zwei Personen teilen sich dann jeweils das Bad, das zwischen ihren Räumen liegt. Oder zwei teilen sich die gesamte Wohnung, so dass jeder der beiden einen privaten Bereich mit zwei Zimmern und Bad hat. Die selbe Wohnung könnte auch eine vierköpfige Familie nutzen - mit Wohnzimmer, Schlafzimmer mit Bad für die Eltern und zwei Kinderzimmern mit dazwischen liegendem Bad für die Kinder.

Ein zusätzlicher Eingang vom Treppenhaus zum angrenzenden Zimmer steht nicht nur einem erwachsen werdenden Kind zur Verfügung, sondern ermöglicht auch die vollständige Abtrennung eines Zimmers mit Bad von der Wohnung, das dann an einen Studenten oder an eine Haushaltshilfe vermietet wird. Oder Zimmer plus Bad werden der Nachbarwohnung zugeschlagen. Gelegentlich finden sich in alten Mehrfamilienhäusern so genannte Schaltzimmer zwischen zwei Wohnungen. Nur durch Öffnen und dauerhaftes Schließen der Türen wurden diese einer der beiden angrenzenden Wohnungen zugeschlagen.

Mietwohnungen eignen sich für Verkleinerungen oder Vergrößerungen besser als Eigentumswohnungen, da nicht die Eigentumsverhältnisse geändert werden müssen, sondern nur die Mietverträge. Und der Vermieter profitiert, wenn er durch die Anpassung einer Wohnung an den geänderten Bedarf einen zuverlässigen Mieter behält.

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