Schwarzarbeit:Neue Regeln am Bau

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Das neue Gesetz gegen illegale Bautätigkeit nimmt Rücksicht auf Vermieter.

Das Bundesfinanzministerium will die Vermieter von nur ein oder zwei Wohnungen aus der geplanten Steuerabzugspflicht am Bau ausnehmen. Der Kreis der Auftraggeber werde in der Sitzung des Haushaltsausschusses am Mittwoch nochmals eingeschränkt, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks.

Ausnahmen von der Regel

"Vermieter sollen nur dann unter das neue Gesetz fallen, wenn sie mehr als zwei Wohnungen vermieten." Auch bei Bauvorhaben für den Eigenbedarf greife die neue Regelung nicht. Verfüge das Bauunternehmen über eine Freistellung vom Finanzamt, muss der Auftraggeber ebenfalls keine Steuern für es abführen.

Direkter Abzug

Nach dem bereits im Sommer von der Bundesregierung beschlossenen Vorhaben müssen Auftraggeber in der Baubranche 15 Prozent des fälligen Rechnungswerts direkt an das Finanzamt überweisen. Damit soll die illegale Betätigung im Baugewerbe eingedämmt und zudem sicher gestellt werden, dass der Fiskus seinen rechtmäßigen Steueranteil erhält.

Nach Hendricks Worten werden in der Branche nicht nur Rechnungen manipuliert, sondern auch Firmengründungen, Gewerbescheine und Auszüge aus dem Handelsregister werden gefälscht, um der Steuer zu entgehen.

Nach dem Gesetzestext gilt die Regel für handwerkliche Leistungen am Bau. Architekten, Statiker sowie Vermessungs- und Bauingenieure sind davon ausgenommen. Bestellt beispielsweise ein Gastwirt bei einem Schreiner eine neue Theke, so muss er ohne eine Freistellung des Schreiners 15 Prozent des Betrages für die Montage und die Fertigung an das Finanzamt überweisen. Zwar gehörenTransport und Planung nicht direkt zur Bauleistung. Sie teilen aber als Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung. Also sind für Planung, Montage, Ferigstellung und Lieferung Steuern abzuziehen.

Freistellung mit Prüfung

Das Gesetz sieht zudem eine so genannte Bagatellgröße von 5000 Euro vor. Liegt das Volumen des Auftrags darunter, entfällt die Pflicht für einen Steuerabzug. Die benötigten Freistellungsbescheinigungen erhalten die Bauunternehmen nach Hendricks' Worten bei den rund 650 Finanzämtern.

Die Behörden seien angewiesen, die Bescheinigung nur bei schwerwiegenden Verdacht auf eine Steuerhinterziehung nicht zu erteilen. Ein solcher Verdacht sei aber nicht alleine dadurch gegeben, wenn das betroffene Unternehmen in der Vergangenheit bei den Steuerzahlungen säumig gewesen sei.

"Solche Versäumnisse können vorkommen, stellen aber nicht den Tatbestand der illegalen Betätigung dar, den das Gesetz meint." Nur bei schweren steuerlichen Verfehlungen würden die Finanzämter keine Freistellungen erteilen. Das sei etwa der Fall, wenn ein Unternehmen seine Erwerbstätigkeit nicht angezeigt oder seine Steuererklärung nicht abgegeben habe.

"Der Regelfall wird sein, dass der Freistellungsbescheid erteilt wird", sagte die Staatssekretärin. Das Schreiben könne formlos beim Finanzamt beantragt werden und gelte für drei Jahre. Die Vorbereitungen seien vollständig abgeschlossen. "Ich erwarte, dass die betroffenen Unternehmer die Freistellungsbescheinigungen bis zum Jahreswechsel erhalten." Nach Schätzung von Fachleuten werden rund 500.000 inländische Betriebe eine Freistellung benötigten.

Ausländische Unternehmen

Für ausländische Unternehmen sind künftig bestimmte Finanzämter zentral zuständig. So stellt etwa das Finanzamt in Kleve die Freistellungsbescheinigungen von Unternehmen aus den Niederlanden aus.

Prüfzeichen

Auftragsgeber von Bauleistungen können sich zudem nach Hendricks' Worten ab Januar 2002 auf der Internet-Seite des Bundesamts für Finanzen vergewissern, ob es sich um eine echte Freistellungsbescheinigung handelt. "Wir müssen damit rechnen, dass auch Freistellungsbescheinigungen gefälscht werden. Die kriminelle Energie in dem Bereich ist groß." Als Anhaltspunkt diene die Steuernummer auf dem Freistellungsbescheid.

Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten. Der erste Termin für eine Steuerabzugspflicht ist somit der Februar.

Eigentümerverband mit Kritik

"Trotzdem bedeutet das Gesetzespaket einen unzumutbaren Mehraufwand", beklagte Friedrich-Adolf Jahn, Präsident des Haus- und Grundbesitzerverbandes Haus & Grund.

(sueddeutsche.de/ Reuters/ dpa)

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