Schwarzarbeit:Bauen nur noch mit Rechnung

Neue Steuer soll illegale Beschäftigung auf dem Bau eindämmen.

Die Bundesregierung will verstärkt gegen die Schwarzarbeit im Baugewerbe vorgehen. Wie eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte, wird ab 2002 im Rahmen des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe eine neue Bauabzug-Steuer eingeführt.

Rechnungsbetrag wird gesplittet

Private und gewerbliche Vermieter sowie als Unternehmer geltende Steuerzahler sollen danach künftig von allen Handwerker-Rechnungen 15 Prozent der Rechnungssumme direkt an das Finanzamt abführen.

Ausnahmen soll es bei Aufträgen bis 5000 Euro (9779 Mark) und der Vorlage einer Freistellungsbescheinigung des beauftragten Unternehmens geben.

Tarif für öffentliche Aufträge

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) unterstrich auf dem Gewerkschaftstag der IG Bauen-Agrar-Umwelt das Vorgehen gegen die Schwarzarbeit. Schröder sagte, eine Arbeitsgruppe des Bundeswirtschaftsministeriums habe Eckpunkte für eine Tarifneuregelung im Kampf gegen die illegale Beschäftigung vorgelegt.

Danach werde sich künftig jedes Unternehmen, das einen Auftrag vom Bund, vom Land oder von der Kommune erhält, zur Zahlung des ortsüblichen Tarifes verpflichten.

"Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit bedrohen nicht nur Arbeitsplätze, sie verursachen auch große volkswirtschaftliche Schäden", sagte Schröder.

Gesetz gegen Schwarzarbeit

Das Gesetz gegen die Schwarzarbeit im Baugewerbe soll nach Angaben des Finanzministeriums am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Das Ministerium bestätigte damit einen Bericht des Wirtschaftsmagazins "Capital".

Auftraggeber sind danach verpflichtet, das zuständige Finanzamt des beauftragten Unternehmens zu ermitteln und den Steueranteil der Bau- oder Renovierungsarbeiten monatlich anzumelden und abzuführen. Die Handwerksbetriebe könnten sich den 15-prozentigen Steueranteil auf die eigenen Steuerschuld anrechnen lassen.

(sueddeutsche.de/ AFP)

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