Schufa:Transparentes Schuldenverzeichnis

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Die Schufa rechnet mit den Schulden der Verbraucher und gibt den Saldo an Geldgeber weiter.

Will der Vermieter wissen, wie zahlungskräftig sein zukünftiger Mieter ist, kann er einen Auszug aus der Schufa verlangen. Ein Kredit bleibt nämlich nicht im Verborgenen, denn alle Geldgeber (Banken, Bausparkassen, Autohändler) melden ihre Leihgabe der Schufa. Benötigen sie eine Auskunft, fragen sie nach und verlassen sich auf die Bilanz, die die Schufa von Verbrauchern zieht.

Aufgabe und Ziel der Schufa

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa genannt, ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen. Sie sammelt Daten, die sie von ihren Vertragspartnern (etwa Banken, Bausparkassen, Kaufhäuser Versicherungen oder auch Telekommunikationsanbieter und Versandhandel) bekommt und wertet zudem die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte aus. Dort wird genannt, wer eine Eidesstattliche Versicherung abgeben musste.

"Daten werden schon gespeichert, wenn Sie ein Bankkunde ein Konto eröffnen will. Bei denjenigen, die kein Konto haben, wird das in vielen Fällen gerade an einer schlechten Schufa-Auskunft liegen", erläutern Verbraucherschützer.

Zwei Arten der Auskunft

Die Partner können zwei Arten von Daten abfragen: Die A-Auskunft und die B-Auskunft.

B-Auskünfte beantworten, ob sich ein Kunde vertragstreu verhält - etwa pünktlich Raten zahlt - oder ob er sich momentan in Zahlungsschwierigkeiten befindet.

"Die A-Auskünfte sind schwerwiegender." Bei Kreditvergabe, Girokonto oder Kreditkarten erhalten die Vertragspartner die B-Auskunft plus Informationen über die gesamte Belastung des Kunden.

Punktesystem prognostiziert die Zahlungsmoral

Zusätzlich könnten Kreditgeber einen so genannten Score erhalten. Der Score (sinngemäß: "Punktezahl", "Punktestand") ist ein Zahlenwert zwischen eins und Tausend, der per Computer ermittelt werde, so die Verbraucherschützer. "Je niedriger der Wert, desto schlechter ist die finanzielle Prognose."

Der Punktestand setze sich auch zusammen aus Alter, Wohnort und der Wohngegend, aber auch aus etwaigem häufigen Wohnungswechsel.

Wenn der Kunde wiederholt eine schriftliche Eigenauskunft einhole, wirke sich das negativ auf den Punktestand aus. Der Einzelne werde aber nicht nach persönlichen Daten bewertet, sondern nach den Daten einer Vergleichsgruppe.

Hintergrund: Der Score soll prognostizieren, ob ein bestimmter Kreditvertrag sich ähnlich entwickelt wie die Kreditverträge von Vergleichspersonen in der Vergangenheit. "Wichtige Daten, wie fester Job und hohes Einkommen werden nicht berücksichtigt, weil die Schufa Daten zu Vermögen und Beruf gar nicht sammeln darf." Wer - gegen Gebühr - eine Eigenauskunft einholt, bekommt seinen Score aber nicht mitgeteilt.

Fehler wiedergutmachen

Wer eine Eigenauskunft eingeholt hat und Fehler feststellt, muss sich selbst um die Berichtigung kümmern und sich an die zuständige Schufa-Geschäftsstelle wenden, so die Verbraucherzentrale Bremen. Dabei müsse "nach den Paragraphen 33ff. Des Bundesdatenschutzgesetzes die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten" verlangt werden.

Zudem sei es auch möglich und sinnvoll, parallel die Berichtigung der Daten vom jeweiligen Vertragspartner der Schufa, etwa einer Bank, zu verlangen.

Derjenige, der die falsche Eintragung verursacht habe, sei zu einem entsprechenden Widerruf gegenüber der Schufa verpflichtet und hafte gegebenenfalls für die Folgen eines unrichtigen Eintrags.

(sueddeutsche.de/ AP/ Verbraucherzentrale Bremen)

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