Schimmel:Pflichten des Mieters

Lüften, heizen, einrichten und Vermieter benachrichtigen.

Schimmel wächst in der Wohnung:

1. Die Luft ist zu feucht, weil der Bewohner zu wenig lüftet oder heizt.2. Die Wände zu kalt, weil sich Baumängel das Haus schwächen.

Quelle: Deutscher Mieterbund.

Lüften

Frischluft muss regelmäßig durch alle Zimmer ziehen, aber in einem zumutbaren Rahmen: drei- bis viermal Stoßlüften am Tag für zehn Minuten müssen reichen. Morgens und abends für 20 bis 30 Minuten ist den Richtern zu viel.

Richter urteilen einstimmig, dass das Kippen des Fensters nicht reicht. Zug muss Zimmerluft in Bewegung bringen.

Der Mieter ist nicht verpflichtet, einen Baumängel auszugleichen mit übermäßigen Heizen.

Heizen

Der Vermieter kann nicht verlangen, dass das Schlafzimmer geheizt werden muss. Nur tiefer als 15 Grad darf die Temperatur nicht sinken.

Wohnräume müssen die üblichen 18 bis 20 Grad halten.

Einrichten

Möbel müssen Abstand von der Wand halten: drei Zentimeter genügen, zehn sind zuviel.

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