Schaukel:Aufstellen erlaubt

Gehört zur Wohnung ein Stückchen Garten, darf der Mieter eine Schaukel aufstellen. Nur wenn er sie in Beton gießt, muss der Vermieter zustimmen.

Gehört zur vermieteten Wohnung auch ein Garten oder ein Gartenanteil, hat der Mieter nach geltender Rechtsprechung einen relativ großen Spielraum bei dessen Gestaltung und Nutzung.

Glück gehabt: Der Vermieter darf die Schaukel nicht verbieten. (Foto: Foto: Photodisc)

Hat der Vermieter es beispielsweise versäumt, im Vertrag konkrete Verbote oder Einschränkungen zu vereinbaren, darf ein Mieter Spielgeräte wie Schaukeln, Klettergerüst oder Sandkasten aufstellen. Eine ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers ist dazu nicht mehr nötig.

Als Voraussetzung gilt aber: Die Spielgeräte dürfen nicht fest mit dem Grund und Boden verbunden sein. Wer die Kinderschaukel mit einem Betonsockel verankern will, muss nach wie vor seinen Vermieter fragen.

Auch bei einem Mehrfamilienhaus gibt es Beschränkungen: Ist der Garten für Spielgeräte nicht groß genug oder werden die Nutzungsrechte anderer Mieter beeinträchtigt, hat der Vermieter das letzte Wort.

Ein grundsätzliches Verbot mit Verweis auf sein Haftungsrisiko kann der Besitzer nicht aussprechen. Bei einem Unfall könnte er gar nicht zur Haftung herangezogen werden, wie das Amtsgericht Kerpen entschied (Aktenzeichen: 20 C 443/01).

(sueddeutsche.de/ AP)

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