Satellitenanschluss:Haupt-Anschluss

Haus mit oder ohne Kabel.

Das Haus ist noch nicht verkabelt

Kommen die Fernsehprogramme nicht durch das Kabel und ist noch kein Termin bekannt, wann Kabel verlegt werden soll, hat der Mieter stärkere Rechte.

Er muss seinen Vermieter jedoch um Erlaubnis bitten, wenn er eine Parabolantenne installieren will. Er kann die Erlaubnis allerdings verlangen. Vorausgesetzt:

- Die Antenne ist möglichst unauffällig, sowohl in der Ausführung als auch an dem Ort, wo sie angebracht werden soll.

- Der Mieter trägt alle Kosten und Gebühren, auch für Schäden und Abbau.

- Die Antenne ist fachmännisch montiert und baurechtlich zulässig.

- Der Vermieter darf den Ort der Antenne bestimmen. Der Ort muss geeignet sein für den Empfang.

Das Haus ist bereits verkabelt

Ein vorhandener Kabelanschluss macht es dem Mieter schwerer. Es reicht nicht die Begründung, dass mehr Programme ins Haus kommen über die Satellitenschüssel.

Das Fortschreiten der Technik überholt aber dieses Gerichtsurteil aus dem Jahr 1993. Die Gerichte werden heute wahrscheinlich anders entscheiden, weil sich das Angebot im Kabelnetz nicht mehr messen kann mit dem viel größeren Angebot, das eine Satellitenschüssel ermöglicht.

Die Richter werden die verfügbaren Möglichkeiten vor Ort im Einzelfall beurteilen.

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