Satellitenanschluss:Empfang

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Rechte von Mieter und Vermieter.

Der Mieter hat das Recht auf freien Zugang zu allgemein üblichen Informationsquellen: Artikel 5 des Grundgesetzes. Dieser Schutz bezieht sich auch auf Parabolantennen und Kabelfernsehen.

Der Vermieter hat das Recht auf sein Eigentum: Artikel 14 des Grundgesetzes. Der Artikel schützt das Aussehen der Hausfassade. Die "Schüsseln" dürfen das Gesamtbild nicht stören.

Empfangs-Erlaubnis

Seit 1991 brauchen die Empfänger keine Einzelgenehmigungen mehr von der Post. Auch Baugenehmigungen entfallen für Einzelantennen, außer die Schüssel nimmt überdurchschnittliches Ausmaß an. Eine Zulassungsnummer (FTZ-Nr.), die auf der Rückseite des Gerätes klebt, reicht für einen erlaubten Empfang.

Die Antenne braucht eine freie Sicht zu dem angepeilten Satelliten am Himmel und kann nicht beliebig montiert werden.

Sie müssen standfest sein. Es reicht nicht, wenn sie zum Beispiel an einem Stiel im Sandeimer steckt.

Entscheidungshilfen

Der Vermieter muss sachbezogen begründen, warum sein Mieter keine Satellitenschüssel anbauen darf. Im Streitfall entscheidet ein Richter, welches Recht - Grundrecht des Mieters auf einen freien Zugang allgemein üblicher Informationsquellen oder Grundrecht des Vermieter auf sein Eigentum - schwerer wiegt.

Verschiedene Gerichte haben sich dem Landgericht Hamburg angeschlossen: Installiert der Mieter eine mobile Parabolantenne auf Terrasse oder Balkon, entspricht dies einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.

Alle Entscheidungen berücksichtigen aber das Optische. Der Gesamteindruck und das Umfeld des Hauses entscheiden mit, ob eine Satellitenschüssel als tragbar hinzunehmen ist: Eine Antenne stört wenig an einem Haus im Industriegebiet. Ein denkmalgeschützter Altbau verträgt keine modernen Anlagen an der Hauswand.

Der Mietvertrag darf das Recht auf einen eigene Antenne nicht einschränken.

Eine oder mehrere Parabolantennen ergänzen die normale Gemeinschaftsantenne in einem Mehrfamilienhaus und senden Satellitenprogramme ins Haus. Die Kosten für einen gemeinsamen Empfang sind kleiner, als wenn ein Mieter einzeln eine Antenne nachrüstet.

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