Satellitenanschluss:Eigentumswohnung

Eigentümer müssen abstimmen.

Wohnt der Mieter in einer Eigentumswohnung, darf der Vermieter nicht allein entscheiden über den Anbau einer Satellitenschüssel. Seine Genehmigung allein reicht nicht aus. Er muss die Wohnungs-Eigentümergemeinschaft über den Wunsch seines Mieters entscheiden lassen, weil die Fassade Gemeinschaftseigentum ist. Über die Wand darf jeder andere Eigentümer mitbestimmen.

Stimmt die Eigentümergemeinschaft nicht zu, ist der Vermieter seinem Mieter gegenüber verpflichtet, das Ja-Wort der Gemeinschaft einzuklagen. Und wieder müssen die Rechte abgewogen werden: Informationsfreiheit des Mieters oder Recht des Eigentümer an der Gestaltung seines Gebäudes.

Führt kein Breitbandkabel ins Haus, überwiegt das Recht auf freien Zugang von Informationsquellen.

Die Wohnungs-Eigentümergemeinschaft muss einstimmig beschließen, dass eine gemeinsame Satellitenanlage einen vorhandenen Kabelanschluss ersetzen soll.

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