Ruhezeiten:Ruhe im Haus und Garten

Drinnen und draußen herrschen verschiedene Ruhezeiten.

Ruhezeiten draußen

Gartenbesitzer müssen sich beim Rasenmähen an folgende Zeiten halten: Mähen ist nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet, teilt der Ring Deutscher Makler (RDM) mit.

Städte, Gemeinden oder auch Hausverwaltungen und Vermieter haben das Recht, eigene Ruhezeiten zu vereinbaren. Die angegebenen Zeiten entsprechen der allgemeinen Verordnung, die gilt, wenn keine individuellen Pausen gelten.

Neue Verordnung

Grund dafür sei die neue "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung", hieß es. An Sonn- und Feiertagen dürfen viele Gartengeräte überhaupt nicht betrieben werden, darunter auch Rasenmäher.

Von der neuen Verordnung sind laut RDM insgesamt 57 Gerätearten betroffen. Dazu zählen alle motorbetriebenen Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer, Heckenscheren, Kettensägen und Hochdruckreiniger.

Betroffen sind auch Bauherren. Sie dürfen ihre Baumaschinen nur noch werktags bis 20.00 Uhr einschalten.

Alle Neugeräte müssen künftig ein Hinweisschild erhalten, zu welchen Uhrzeiten sie im Wohngebiet im Freien benutzt werden dürfen. Außerdem muss der Hersteller die maximale Geräuschentwicklung der Geräte angeben.

Ruhezeiten drinnen

Die Verordnung gilt allerdings nur für den Gerätebetrieb im Freien. Drinnen müssen Bewohner andere Ruhezeiten akzeptieren, die meistens im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben sind.

Allgemein gelten folgende Ruhezeiten: 22 bis 7/8 Uhr, 12/13 bis 15 Uhr.

(sueddeutsche.de/ AP)

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