Riester für Immobilien:Der Wohn-Riester kommt

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Häuslebauer können die Riester-Altervorsorge künftig auch für die Finanzierung von Wohneigentum verwenden: Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu bei sueddeutsche.de.

Corinna Nohn

Häuslebauer und Wohnungseigentümer können bald auf mehr Unterstützung vom Staat hoffen. Zwar ringen SPD und CDU bereits seit Monaten um die Ausgestaltung des Wohn-Riesters, also um die staatliche Förderung von privatem Wohnungseigentum im Hinblick auf die Altersvorsorge. Doch nun hat sich die Koalition auf die Eckpunkte der Neuregelung verständigt.

(Foto: Foto: dpa)

Wie wird der Kauf eines selbstgenutzten Hauses oder einer Wohnung bislang vom Staat gefördert?

Die Regierung hat die attraktivste Förderung, die Eigenheimzulage, zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Seitdem bezuschusst der Staat noch Bausparer mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage. Insgesamt ist damit eine Förderung von 88,06 Euro im Jahr möglich.

Wie soll Wohneigentum künftig bezuschusst werden?

Demnächst sollen Verbraucher einen Teil - diskutiert wird über bis zu drei Viertel - ihres angesparten Vermögens vorzeitig entnehmen können, um damit eine selbstgenutzte Wohnimmobilie oder Genossenschaftsanteile zu kaufen oder das eigene Heim zu entschulden.

Auch soll man das Geld künftig nicht mehr vor Beginn der Auszahlungsphase zurückzahlen müssen, wie es zurzeit die Regel ist. Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage bleiben erhalten.

Kann ich im Hinblick auf die Gesetzesänderung schon jetzt Geld aus meinem Riester-Vertrag entnehmen, um ein Haus zu bauen?

Bislang ist es nur in wenigen Fällen und in geringem Umfang möglich, Geld aus einem Riester-Vertrag vorzeitig zu entnehmen.

Da sich die Koalitionspartner vorerst lediglich auf Eckpunkte geeinigt haben, ist eine umfassendere Förderung derzeit nicht möglich. SPD und CDU hatten den Anlauf des Wohn-Riesters als Ersatz für die Eigenheimzulage zwar ursprünglich zum 1. Januar 2007 geplan. Nun beabsichtigen sie, das Gesetz in der ersten Hälfte des kommenden Jahres zu verabschieden. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 soll es möglich sein, Geld für den Hausbau zu entnehmen und von der Förderung zu profitieren.

Werden Immobilien wie die bislang gängigen Riester-Leistungen in der Auszahlungsphase besteuert?

Grundsätzlich gilt beim Riestern: Steuerfrei ansparen oder Zulagen kassieren, dafür im Rentenalter auf die Auszahlungen Steuern zahlen. Die bislang gängigen Modelle sollen gegenüber Wohnimmobilien nicht benachteiligt werden.

Wahrscheinlich wird der Sparer zwischen zwei Modellen wählen können: Entweder, er versteuert die staatlichen Zuschüsse, die er in die Immobilie investiert hat, über einen Zeitraum von 25 Jahren. Oder er tilgt die Steuerschuld auf einen Schlag bei Beginn der Auszahlungsphase. Dann erhält er quasi einen Zinsbonus und muss nicht die gesamte Leistung versteuern.

Dafür soll er das Haus oder die Wohnung allerdings mindestens 20 Jahre halten, beziehungsweise das Kapital erneut in eine selbstgenutzte Immobilien investieren. Ansonsten muss er das Geld, gestaffelt nach Haltedauer, nachversteuern.

© SZ vom 14.11.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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