Rentenreform:Eigenheim plus private Vorsorge

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Dreifach gesichert ins Alter - so will es die Reform: mietfrei wohnen, gleichzeitig von der freiwilligen und gesetzlichen Rente leben.

Eike Schrimm

Erst wollte die Bundesregierung nicht: Der Staat fördere die eigene Immobilie genug, argumentierte Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD). Aber der Widerstand von Immobilienwirtschaft und Politik war zu groß. Riester besserte nach und berücksichtigt nun doch die Wohnimmobilie als staatlich geförderte Altersvorsorge.

Den Ruhestand ohne finanzielle Enge genießen. (Foto: Foto: photodisc)

Das Entnahmemodell: Ein Privatanleger kauft eine Immobilie, um selbst einzuziehen. Das Vorsorge-Konzept sieht dann vor, dass der Anleger gleichzeitiga) eine private Zusatzrente anspart und b) das entnommene Kapital zins- und steuerfrei zurückzahlt.

Der Immobilienkäufer gibt sich selbst Kredit: Er "leiht" sich zwischen 20.000 DM und 100.000 DM vorab von seinem Vorsorgekonto, um sein Eigenheim zu finanzieren. Er muss das Geld bis zum Ende des 65. Lebensjahrs, also bis zum Renteneintritt, wieder voll zurückgezahlt haben, allerdings ohne Zinsen und Steuer. Gleichzeitig muss er auch noch seinen Vorsorgevertrag monatlich weiter füttern.

Passende Sparformen:Nicht jeder staatlich geförderte Vertrag zur Altersvorsorge kann beliehen werden. Das Entnahmemodell ist zurzeit nicht möglich mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder mit einer herkömmlichen Lebensversicherung. Der Eigenheimbesitzer muss sich entscheiden für einen geförderten Fonds- oder Banksparplan. Diese Verträge sind aber frühestens ab 1. Januar 2002 am Markt, weil sie vorher noch nicht zugelassen sind. Stiftung Warentest warnt die Verbraucher: "Noch nichts unterschreiben." Es ist zwar geklärt, welche Formen von privater Vorsorge ab 2002 gefördert würden, aber es gibt noch keine "Riester-fähigen" Verträge. Das Bundesaufsichtsamt muss die Verträge in einem speziellen Verfahren zertifizieren: "Und das dauert noch. Die Behörde ist gerade erst dabei, Mitarbeiter für die Prüfung der Finanzangebote zu suchen."

Rückzahlung der Vorwegnahme

Der Immobilienbesitzer muss das geliehene Geld abzahlen in monatlich gleich hohen Raten. Zinsen fallen nicht an. Bis zur Rente muss lediglich die ausgeliehene Nominalsumme wieder auf dem Konto liegen.Verkauft er die Immobilie, muss er das Geld in eine andere Immobilie stecken oder auf das Vorsorgekonto einzahlen. Unterlässt er beides, muss er sämtliche Zuschüsse zurückgeben.Stirbt er, bevor sein Vorsorgekonto ausgeglichen ist, kann der Ehepartner den Vertrag übernehmen. Seinen Kindern ist das nicht möglich. Sie müssen mit ihrem Erbe den entnommenen Betrag erstatten und die Guthaben-Zinsen, die während der Jahre gewachsen sind.

Auslands-Immobilien

Das Entnahmemodell gilt nicht für Immobilienkäufe im Ausland. Genau wie die Eigenheimzulage ist das Verfahren gekoppelt an den Kauf einer Immobilie im Inland. Wird der Eigentümer beruflich ins Ausland geschickt, bleibt ihm die Förderung erhalten auch für die Auslandsjahre.

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