Regierung stärkt Verbraucher:Kredit nach Wohnort

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Wer einen Kredit aufnehmen will, wird davor rigoros durchleuchtet. Schluss damit, sagt die Regierung - und versucht, das Verfahren transparenter zu gestalten. Datenschützern gehen die Pläne aber nicht weit genug.

Verbraucher sollen bei der Aufnahme von Krediten künftig besser geschützt werden. Das Kabinett beschloss nach Angaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Damit sollen klare Regeln darüber geschaffen werden, wie eine Prüfung der Kreditwürdigkeit zustande kommt. Weil immer mehr Kredite kurzfristig an der Kasse oder im Internet gewährt würden, gewinne auch die Tätigkeit von Auskunfteien wie der Schufa an Bedeutung, sagte Schäuble.

Verbraucher sollen bei der Kreditaufnahme künftig besser geschützt werden. (Foto: Foto: ddp)

Wer etwas auf Pump kauft oder einen Kredit aufnimmt, wird von seinem Geschäftspartner in der Regel gründlich durchleuchtet. Denn der will wissen, wie es um die Zahlungsmoral seines Kunden aussieht. Dazu dient das sogenannte Scoringverfahren. Eigens darauf spezialisierte Firmen sammeln Daten und werten diese aus. Dabei werden die Punkte nach einem schwer durchschaubaren Verfahren vergeben. Dieser Dschungel soll sich jetzt lichten.

Künftig sollen die Verbraucher Auskunft darüber erhalten können, auf welcher Grundlage eine Bonitätsprüfung zustande kommt. So können die Kunden eventuelle Missverständnisse ausräumen oder Korrekturen vornehmen. Schäuble verwies zugleich darauf, dass es wegen des Zuwachses bei den kurzfristigen Krediten auch einen gestiegenen Bedarf an Informationen über die Kunden gebe. "Der Gesetzentwurf schafft eine ausgeglichene Balance zwischen dem Verbraucherschutz und den Interessen der Wirtschaft", sagte der Innenminister.

Kritik von Datenschützern

Datenschützer sehen das freilich anders. "Die Gesetzesnovelle geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Für den Betroffenen müsse klar sein, "welche Informationen mit welcher Gewichtung in einen Scorewert eingeflossen sind". Hier sei der Gesetzentwurf noch nicht deutlich genug.

Außerdem dürften die Auskunft über die Bonität nur Unternehmen erhalten, die ein Kreditrisiko eingehen. Arbeitgeber hätten dazu kein Recht. Auch hier müsse im Entwurf noch nachgebessert werden.

Zudem ist nicht sicher, welche Daten genau verwendet werden dürfen. Geschaffen werden soll nur ein Rahmen, der eine offensichtlich unsinnige Datenerhebung ausschließt. Zulässig sein soll es aber etwa, die Wohngegend eines Verbrauchers miteinzubeziehen. Wer in einem sozialen Brennpunkt wohnt, könnte es damit auch künftig schwer haben, einen Kredit zu bekommen, kritisiert die Schufa.

© sueddeutsche.de/AFP/tob/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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