Rauchmelder:Rein in den Vertrag

Käufer eines schlüsselfertigen Hauses sollten unbedingt darauf achten, ob Rauchmelder im Bauvertrag vermerkt sind.

Immer mehr Landesbauordnungen schreiben den Einbau dieser Geräte vor, meist in Schlaf- und Kinderzimmern, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Sie müssten dann auch Bestandteil des Leistungsverzeichnisses sein.

Aber auch ohne Behördenvorschrift empfehle es sich für Bauherren, die kostengünstigen Rauchmelder einzubauen - schließlich können sie Leben retten.

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