Rauchen:Schadenersatz

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Wie Richter Rauchspuren beurteilen.

Richter sind sich nicht einig, ob der Mieter Schadenersatz zahlen muss für Rauchspuren.

Raucherfreundliche Urteile

Der Vermieter darf keinen Schadenersatz verlangen für gelbe Wände, Türen, Heizkörper oder für die stinkende Wohnung:

Landgericht Hamburg mit Aktenzeichen 333 S 156/00 oderLandgericht Köln mit Aktenzeichen 9 S 188/98.

Auch muss ein Raucher nicht öfter renovieren als ein Nichtraucher (AG Waldbröl, Az. 6 C 318/98).

Der Vermieter darf das Rauchen nicht verbieten. So jedenfalls lässt sich ein Urteil des Amtsgerichts Albstadt auslegen. Hier weigerte sich der Vermieter, dem Mieter den Einzug in die neue Wohnung zu gestatten, weil dieser sich seinerseits weigerte, eine "Nichtrauchererklärung" abzugeben. Der Richter belehrte ihn, dass Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehöre (Az. 1 C 288/92).

Wer gegen rauchende Mieter vorgehen will, sollte nicht zu lange damit warten. So verneinte das Landgericht Köln den Schadenersatzanspruch eines Hausbesitzers, weil er erst bei der Wohnungsrückgabe nach langer Mietdauer Rauchschäden bemängelte. Nach Ablauf von sechs Jahren sei eine Wohnung immer renovierungsbedürftig, auch bei normalem Wohngebrauch und unabhängig von Nikotinmissbrauch (Az. 30 S 9/01).

Raucherfeindliche Urteile

Andere Richter erlauben es dem Vermieter, den Rauch-Schaden in Rechnung zu stellen:

Ein Mieter rauchte Kette. Der Qulam verfärbte in nur zwei Jahren Teppich und Tapete, dass neuer Boden verlegt und frische Farbe gestrichen werden musste. Der Vermieter forderte Schadenersatz und das Amtsgericht Magdeburg gab ihm Recht. Der Richter räumte ein, dass Vermieter grundsätzlich eine Abnutzung hinnehmen müssten, die mit der Miete abgegolten ist. In diesem Fall sei der Teppich aber so stark beschädigt, dass er schon nach zwei Jahren ausgetauscht werden musste. Im Normalfall bleibt ein Teppich zehn Jahre liegen. Für die übermäßige Abnutzung musste der Mieter 665 Euro zahlen.

Aktenzeichen: Amtsgericht Magdeburg 17 C 3320/99.

Auch das Landgericht Paderborn (Aktenzeichen 1 S2/00) und das Amtsgericht Tuttlingen (1 C 52/99) erkennen im exzessiven und übermäßigen Rauchen eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung.

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