Ratgeber:Ärger mit Handwerkern

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Was tun, wenn die Rechnung zu hoch ist?

Von Andrea Nasemann

Erst wartet man vergebens auf den angekündigten Handwerker, dann ist die Waschmaschine trotz Reparatur immer noch kaputt, dafür ist die Rechnung unverschämt hoch. Wer einige Tipps beachtet, kann den Ärger mit Handwerkern in Grenzen halten.

Angebot und Kostenvoranschlag einholen

Insbesondere bei größeren Arbeiten empfiehlt es sich, drei verschiedene schriftliche Angebote einzuholen, in denen die Firmen die voraussichtlichen Kosten für Arbeitszeit und Material aufführen. Für Angebot und Kostenvoranschlag darf der Handwerker nur dann etwas verlangen, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder umfangreiche Vorarbeiten erforderlich waren.

Festpreis vereinbaren

Am wenigsten Ärger mit der Rechnung gibt es am Ende, wenn man von vornherein einen Festpreis vereinbart hat.

Rechnung höher als vereinbart

Wird die Rechnung höher als der Kostenvoranschlag, muss man nur dann bezahlen, wenn die Endsumme um nicht mehr als zehn Prozent höher ist als der Kostenvoranschlag.

Werden die Arbeiten teurer, muss der Handwerker den Kunden darüber informieren: Der kann dann entweder grünes Licht zum Weiterarbeiten geben oder den Vertrag kündigen. In diesem Fall muss er nur die bereits durchgeführten Arbeiten bezahlen.

Wer Zweifel an der Höhe des angesetzten Stundenlohns hat, kann sich bei der Handwerksinnung vor Ort nach dem üblichen Stundensatz erkundigen. Dort gibt es auch Schlichtungsstellen.

Handwerker schuldet Erfolg

Misslingt die Reparatur, muss man nicht in die Tasche greifen. Denn wer eine Reparatur in Auftrag gibt, schließt einen Werkvertrag ab. Der Handwerker schuldet damit einen Erfolg. Funktioniert das reparierte Gerät zwar vorübergehend, aber nicht auf Dauer, muss nachgebessert werden. Erst wenn die Mängelbeseitigung scheitert, kann man entweder den Mangel selbst beheben oder einen anderen Handwerker damit beauftragen - beides auf Kosten des ersten Handwerkers. In manchen Fällen kann dem Auftraggeber auch ein Schadensersatzanspruch zustehen. Man sollte sich allerdings beeilen, da werkvertragliche Mängelansprüche schon nach zwei Jahren verjähren.

Detaillierte Infos enthält der Ratgeber "Handwerker und Kundendienste" der Verbraucherzentralen, für 5,80 Euro (zzgl. 2 Euro Porto und Versandkosten) bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstr. 9, 80336 München oder per E-Mail unter info@verbraucherzentrale-bayern.de

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