Rasenmäher:Neue Stillzeiten

Ab 1. September muss der Rasenmäher schon ab 20 Uhr stillstehen.

Gartenbesitzer müssen sich beim Rasenmähen künftig an strengere Zeiten halten: Ab dem ersten September ist das Mähen nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet, teilt der Ring Deutscher Makler (RDM) mit. Städte, Gemeinden oder auch Hausverwaltungen und Vermieter haben das Recht, eigene Ruhezeiten zu vereinbaren. Die angegebenen Zeiten entsprechen der allgemeinen Verordnung, die gilt, wenn keine individuellen Pausen gelten.

Neue Verordnung

Grund dafür sei die neue "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung", hieß es. An Sonn- und Feiertagen dürfen viele Gartengeräte überhaupt nicht betrieben werden, darunter auch Rasenmäher.

Betroffen sind:

Von der neuen Verordnung sind laut RDM insgesamt 57 Gerätearten betroffen. Dazu zählen alle motorbetriebenen Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer, Heckenscheren, Kettensägen und Hochdruckreiniger.

Betroffen sind auch Häuslebauer. Sie dürfen ihre Baumaschinen nur noch werktags bis 20.00 Uhr einschalten.

Bis 22 Uhr drinnen lärmen

Die Verordnung gilt allerdings nur für den Gerätebetrieb im Freien. Wer beim Umzug beispielsweise Löcher in die Wand bohrt, kann laut RDM die Bohrmaschine unverändert bis 22.00 Uhr benutzen.

Zugleich müssen alle Neugeräte künftig ein Hinweisschild erhalten, zu welchen Uhrzeiten sie im Wohngebiet im Freien benutzt werden dürfen. Außerdem muss der Hersteller die maximale Geräuschentwicklung der Geräte angeben.

(sueddeutsche.de/ AP)

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