Projekt WG:Alles im Lot

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In einer Wohngemeinschaft sollte nicht nur die zwischenmenschliche Chemie stimmen, sondern auch die rechtliche Grundlage.

Von Andrea Nasemann

Jeder hat ein 25 Quadratmeter großes Zimmer, Bad und Küche teilen sie sich - gut 400 Euro kalt zahlt jeder. Vor drei Monaten fanden Konstantin und Alexander ihre erste Wohnung in der Maxvorstadt in unmittelbarer Nähe zur Münchner Universität. Das Zusammenleben funktioniere gut, so das Fazit der Studenten. Die beiden kennen sich seit der Grundschule. Beste Aussichten also, dass sie harmonieren. ,,Wir teilen uns die Aufgaben. Putzen, Kochen und Einkaufen erledigt immer derjenige, der gerade Zeit hat'', sagt der Informatikstudent. Den Mietvertrag haben beide als gleichberechtigte Mieter unterschrieben.

Spaß in der WG ist wichtig - aber ersetzt nicht die rechtliche Basis. (Foto: Foto: ddp)

Zweierkonstellationen kommen bei Wohngemeinschaften besonders häufig vor, hat Sibylle Färber vom Münchner Mieterverein beobachtet. Wohnen in einer WG ist nicht nur billiger, sondern es erleichtert auch den Absprung aus dem Elternhaus.

Strategien von Vermietern

Vermieter stehen Wohngemeinschaften dagegen oft skeptisch gegenüber. ,,Dort gibt es mehr Probleme als bei normalen Mietverhältnissen'', sagt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus und Grund München. Häufig wechselten die Mitbewohner, es werde viel gefeiert und könne auch eher mal Ärger mit den Nachbarn geben.

Geschickte Vermieter bauten daher vor. ,,Schon beim Abschluss des Mietvertrags sollte klar sein, wer gegenüber dem Vermieter haftet'', rät Stürzer. Im Prinzip gibt es zwei Varianten: Unterschreibt nur ein Hauptmieter den Mietvertrag, ist er gegenüber dem Vermieter allein für die Miete verantwortlich. Wie die Kosten verteilt werden, regeln die Mitbewohner dann untereinander. Diese sind rein rechtlich nur Untermieter ohne Kündigungsschutz.

Der Mietvertrag sollte nicht nur darauf hinweisen, dass die Wohnung an eine WG vermietet ist, sondern auch die Anzahl der erlaubten Untermieter sowie die Erlaubnis enthalten, dass anstelle ausgezogener Bewohner andere an ihre Stelle treten dürfen. ,,Der Vermieter kann dann seine Genehmigung nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe in der Person des Untermieters vorliegen'', erklärt Färber. Solche Risiken vermeidet man, wenn alle Mitglieder der WG Mieter sind. ,,Für das gleichberechtigte Mieten bedarf es einer größeren Vertrauensbasis untereinander'', sagt Färber. Schon im Mietvertrag sollten die Mieter daher regeln, wie die Nebenkosten intern verteilt und die Räume genutzt werden.

Böses Erwachen

Rudolf Stürzer weist darauf hin, dass der Vermieter alle Mitglieder der WG persönlich kennen und sich genau informieren sollte, wer in der Wohnung wohnt. ,,Diese Personen sollten nicht nur im Kopf des Mietvertrags namentlich genannt werden, sondern auch den Mietvertrag mit unterschreiben'', rät Stürzer. Folge: Alle Mieter haften gemeinschaftlich für die Miete. Für den Vermieter sei das die beste Lösung: ,,Er kann theoretisch von jedem einzelnen Mieter die ganze Miete verlangen.''

Problematisch kann es werden, wenn einige der Mitglieder ausziehen, andere dagegen bleiben wollen. ,,Der Vermieter kann dann auf Vertragserfüllung bestehen und weiter auch von den Ausgezogenen die Miete verlangen'', sagt Stürzer. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, bleibt diesen nur die Möglichkeit, die in der Wohnung Verbliebenen darauf zu verklagen, der Kündigung des Mietverhältnisses zuzustimmen.

Für manchen Vermieter kann es ein böses Erwachen geben, wenn das Mietverhältnis endet. Für Schäden wie abgeplatztes Email an der Badewanne oder einen verfleckten Teppichboden will es häufig wegen der vielen Mieterwechsel keiner gewesen sein. ,,Bei jedem Ein- und Auszug sollte in einem Nachtrag zum Mietvertrag festgehalten werden, welche Schäden vorliegen'', empfiehlt Stürzer. Dies schütze auch später eintretende Mieter davor, für früher verursachte Schäden in Haftung zu geraten.

Zwischen den haftenden Bewohnern bestehen dann sogenannte Ausgleichsansprüche. Im Klartext: Die Mieter, die gemeinsam dem Vermieter für den Schaden haften, können sich die Kosten von dem Verursacher wieder holen - sofern er festgestellt werden kann.

Solche Probleme haben Romina, Melanie, Nannette, Fabian, Judith und Elena nicht. Seit Oktober ldes vergangenen Jahres wohnen sie gemeinsam unter einem Dach. Das Haus aus den Siebzigern hat die Vermieterin geerbt. Die sieben möblierten Zimmer, zwischen 15 und 25 Quadratmeter groß, vermietet sie zwischen 270 und 420 Euro warm an Studenten, die sie handverlesen aussucht. Mit jedem wird ein separater Mietvertrag abgeschlossen, jeder leistet seine eigene Kaution.

,,Wir waren alle neu in München und froh, dass wir auf diese Weise gleich Anschluss fanden'', sagt Romina in der rustikalen Küche, die sich alle Studenten teilen. Zwar sind von den anfänglich sieben Bewohnern drei bereits wieder ausgezogen. ,,Unsere Vermieterin achtet bei der Suche aber darauf, dass wir alle zusammenpassen'', sagt die 20-jährige Pädagogikstudentin. Hausordnung und Küchenplan regeln die Dos und Don'ts.

© SZ vom 29. 6. 2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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