Ökozulage:Schluss mit dem Bonus

Passivhäuser sind ab Februar Standard und bekommen keinen Staatszuschuss mehr.

Der Staat beteiligt sich mit der Eigenheimzulage an den Kosten für ein Eigenheim. Nimmt der Bauherr Rücksicht auf die Umwelt, belohnte ihn der Staat zusätzlich mit dem Öko-Bonus. Mit der neuen Energieeinsparverordnung schränkt der Staat seine Großzügigkeit ein.

Baute der Eigentümer ein Niedrigenergiehaus, bekam er einen Zuschuss von insgesamt 2048 Euro (256 Euro acht Jahre lang).

Baute der Eigentümer energiesparende Anlagen ein (zum Beispiel Solar- oder Wäremrückgewinnungsanlagen, Wärmepumpen) - egal in Neu- oder Altbau - beteiligte sich der Staat mit insgesamt 1640 Euro (205 Euro acht Jahre lang).

Die neue Energieeinsparverordnung setzt neue Maßstäbe: Sie gilt ab 1. Februar 2002 und löst die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 ab.

Konsequenz: Alle Neubauten, deren Bauantrag nach dem 31. Januar 2002 gestellt werden, müssen die Vorgaben der neuen Verordnung erfüllen. Und für den neuen Standard gibt es keinen Zuschuss mehr.

Bauherren müssen sich beeilen. Sie sichern sich den Zuschuss für das Niedrigenergiehaus, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Bauantrag muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt sein. An Bauten, die keine Genehmigung und keine Anzeige brauchen, müssen die Arbeiten vor dem 1. Februar 2002 beginnen.

Das Haus muss am 31.12.2002 fertig gebaut sein.

Der Zuschuss für den Einbau von energiesparenden Anlagen hängt von drei Voraussetzungen ab:

Der Bauantrag muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt werden.

Der Einbau muss vor dem Einzug abgeschlossen sein.

Die Eigentümer müssen vor 1. Januar 2003 einziehen.

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