Niederlage vor Gericht:Porsche scheitert mit Klage gegen Börsenordnung

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Niederlage für Porsche-Chef Wiedeking: Der erfolgsverwöhnte Sportwagenbauer ist mit seiner Klage gegen die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gescheitert.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied am Mittwoch in Kassel, dass das Regelwerk nicht zu beanstanden sei. Porsche hatte gegen die Deutsche Börse geklagt, um in den so genannten Prime Standard aufgenommen zu werden, ohne die nach der Börsenordnung vorgeschriebenen Quartalsberichte veröffentlichen zu müssen.

"Solch ein Eingriff ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Axel Schulz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der VGH aber die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Zu besonderer Transparenz verpflichtet

Die derzeit 384 im Prime Standard aufgeführten Unternehmen verpflichten sich zu besonderer Transparenz, um den Anleger umfassend und kontinuierlich zu informieren. Porsche sieht sich jedoch mit der Veröffentlichung der Quartalsberichte in seiner verfassungsmäßig geschützten Berufsausübungsfreiheit verletzt. "Dem normalen Anleger nutzt die ganze Zahlenflut aus den Quartalsberichten nicht", sagte Porsche-Sprecher Frank Scholtys.

Porsche sei zudem an einer langfristigen Unternehmensstrategie interessiert. Dies werde mit der Abgabe von Quartalsberichten eher behindert.

Die Deutsche Börse hatte Porsche aus dem MDax gestrichen und nicht in den Prime Standard aufgenommen. Der Sportwagenhersteller hatte sich seit seinem Börsengang 1984 geweigert, die Zwischenabschlüsse mit Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung von Quartalsberichten ist aber eine Voraussetzung für die Zulassung in den Dax, MDax oder TecDax.

"Nicht gezwungen"

Die Richter des 6. Senats gaben nun der Deutschen Börse Recht. Porsche sei nicht gezwungen, sich dem Prime Standard zu stellen. Die Börsenordnung und die darin festgelegte Veröffentlichung der Quartalsberichte beim Prime Standard sei wirksam und erlaube einen "ordnungsgemäßen Börsenhandel".

Die Deutsche Börse sieht sich mit dem Urteil in ihrer Auffassung bestätigt. Porsche-Sprecher Frank Gaube erklärte: "Wir begrüßen es, dass wir in der Klärung des Anliegens einen Schritt weitergekommen sind. Wir werden uns jetzt die Urteilsbegründung anschauen und dann über die nächsten Schritte entscheiden."

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