Neues Mietrecht:Übergangsregeln

Das neue Mietrecht gilt ohne Ausnahme für alle Mietverträge, die nach dem 1. September 2001 abgeschlossen werden.

Für Verträge, die Mieter und Vermieter vor dem 1. September unterschrieben haben, gelten folgende Übergangsvorschriften.

Mieterkündigung

Die verkürzte Kündigungsfrist für Mieter gilt auch für Verträge, die vor dem 1. September abgeschlossen wurden. Sie gilt allerdings nicht, wenn der Vertrag individuelle Kündigungsfristen vorschreibt.

Alte Zeitmietverträge

Die "einfachen" Zeitmietverträge laufen weiter. Das alte Mietrecht regelt das VErhältnis.Der Mieter hat das Recht, zwei Monate vor Vertragsablauf, eine Verlängerung zu verlangen. Das Mietverhältnis endet nur, wenn der Vermieter kündigt, zum Beispiel wegen Eigenbedarf.

Nebenkostenabrechnung

Die Jahresfrist bezieht sich erstmals für die Abrechnungsperiode, die nach dem 31. August 2001 endet.

Ankündigung des Vermieters

Kündigt der Vermieter vor dem 1. September eine Modernisierung oder eine Mieterhöhung an, greift das alte Mietrecht: Zwei Monate vorher ankündigen reicht.

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