Neues Gesetz:Mehr Flexibilität für Eigentümer

Rund fünf Millionen Menschen besitzen in Deutschland eine Eigentumswohnung. Für sie gelten von 1. Juli an viele neue Regeln.

Den meisten bringt das neue Wohnungseigentumsgesetz deutliche Erleichterungen. Die wichtigsten Neuerungen:

Mehrheitsbeschlüsse:: Das Gesetz lässt verstärkt Mehrheitsentscheidungen zu. Weil bisher alle Beschlüsse in einer Wohnanlage einstimmig getroffen werden mussten, konnte schon ein Einzelner den Anbau von Balkonen, die energetische Sanierung oder den Einbau eines Fahrstuhls verhindern. Das Gesetz räumt nun zahlreiche Ausnahmen ein, bei denen ein Mehrheitsbeschluss ausreicht.

Auf der nächsten Seite: die neue Haftungsbegrenzung

Haftungsbegrenzung: Wohnungseigentümer haften künftig nur noch in Höhe ihres Eigentumsanteils. Wessen Wohnung etwa ein Zehntel des Hauses ausmacht, schuldet einem Handwerker bei einer Rechnung von 1000 Euro nur 100 Euro. Bisher haftete jeder einzelne Miteigentümer Außenstehenden gegenüber in voller Höhe.

Auf der nächsten Seite: die Einführung einer Beschluss-Sammlung

Beschluss-Sammlung: Künftig muss der Verwalter oder Vorsitzende der Wohnungseigentümerversammlung sämtliche Beschlüsse der Gemeinschaft dokumentieren und aufbewahren. Damit sollen die getroffenen Entscheidungen transparenter werden. Zudem sollen sich vor allem Käufer von Eigentumswohnungen leichter informieren können, welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen.

Auf der nächsten Seite: die Änderungen beim Hausgeld

Hausgeld: Das Gesetz verbessert die Position der Eigentümergemeinschaft gegenüber nicht zahlungswilligen oder -fähigen Miteigentümern. Denn es räumt den Hausgeldzahlungen, also den monatlichen Vorschüssen für Instandhaltungen und Verwaltung, ein gewisses Vorrecht bei einer Zwangsversteigerung ein. Damit können Forderungen auf ausstehendes Hausgeld von anderen Eigentümern leichter durchgesetzt werden. Derzeit müssen sich die Wohnungseigentümer hinter den Banken und Kreditgebern einreihen.

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