Neuer Gesetzentwurf:Kampf gegen räuberische Aktionäre

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Schlechte Karten für Berufskläger: Justizministerin Zypries will erpresserische Klagen erschweren - und Unternehmen schützen.

Daniela Kuhr

Aktionäre sollen Unternehmen künftig nicht mehr so leicht mit missbräuchlichen Klagen erpressen können. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch in Berlin vorstellte. Unternehmen sollen danach schneller in die Lage versetzt werden, Beschlüsse umzusetzen, die auf einer Hauptversammlung mehrheitlich getroffen wurden - selbst wenn einzelne Aktionäre eine Anfechtungsklage eingereicht haben.

Brigitte Zypries hat gut lachen: Die Ministerin will erpresserische Anklagen von Anlegern erschweren. (Foto: Foto: dpa)

"Das Geschäftsmodell von klagefreudigen Aktionären, denen es nicht um das gemeinsame Ganze geht, sondern die mit ihren Klagen lediglich eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, hat ausgedient", sagte Zypries.

Störenfriede bei Hauptversammlung

Räuberische Aktionäre oder Berufskläger, wie sie auch genannt werden, sind für Aktiengesellschaften zunehmend ein Ärgernis. Diese Anleger haben sich darauf spezialisiert, bundesweit Unternehmen zu verklagen. Dabei sagt man ihnen eine simple Methode nach: Sie kaufen sich ein paar Aktien einer Firma, gehen auf die Hauptversammlung, stellen dort endlos Fragen oder verhalten sich provokant und rufen auf diese Weise Rechtsfehler hervor.

Anschließend fechten sie die gefällten Beschlüsse an und verzögern so deren Umsetzung. Erst gegen Zahlung einer gewissen Summe erklären sie sich bereit, die Klage zurückzunehmen.

Das erpresserische Potential liegt darin, dass wichtige Beschlüsse erst wirksam werden, wenn sie ins Handelsregister eingetragen sind. Eine Anfechtungsklage verzögert aber die Eintragung - was beispielsweise bei dringend notwendigen Kapitalerhöhungen existenzgefährdend sein kann.

Stimmabgabe auch per Brief oder Internet

Seit einiger Zeit können Gerichte die Eintragung zwar durch ein sogenanntes Freigabeverfahren vorzeitig ermöglichen, doch nach Angaben von Unternehmen dauert das in der Praxis immer noch viel zu lang. Zypries will daher das Freigabeverfahren straffen. Gerichte dürfen künftig die Eintragung auch dann vorzeitig erlauben, wenn das Interesse der Unternehmens am "alsbaldigen Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses vorrangig erscheint".

Außerdem sollen Kleinanleger, die Aktien mit einem Nennbetrag von höchstens 100 Euro besitzen, Hauptversammlungsbeschlüsse nur noch dann aufhalten können, wenn sie dem Unternehmen schwere Rechtsfehler vorwerfen können, und nicht nur Formalien.

Bei den Berufsklägern tauchen immer wieder die gleichen Namen auf. Zu den am häufigsten genannten zählt der von Karl-Walter Freitag. Hunderte von Prozessen soll er bereits geführt haben, doch in dieser Woche kassierte die von ihm vertretene Metropol GmbH vor dem Oberlandesgericht Brandenburg eine Niederlage (Aktenzeichen: 6 U 118/07). "Es ist nur zu begrüßen, wenn solche Klagen erschwert werden sollen", sagt Ulrich Keunecke, Rechtsanwalt im Berliner Büro der Kanzlei Heussen, der die beklagte Aktiengesellschaften in dem Fall vertreten hatte. Aus seiner Sicht würden die Kläger Aktionärsrechte missbrauchen.

Zypries will außerdem die Präsenz auf Hauptversammlungen erhöhen: Aktionäre sollen ihre Stimme künftig auch per Brief oder per Internet abgeben dürfen. Zudem können sie ihre Bank beauftragen, entweder immer im Sinne des Vorstands oder immer im Sinne einer Aktionärsschützervereinigung abzustimmen.

© SZ vom 24.04.2008/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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