Neue Abgeltungsteuer:Vieles wird einfacher - und schlechter

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Die neue Steuer auf Kapitalerträge schadet vor allem jenen Bürgern, die langfristig in Investmentsfonds anlegen.

Daniela Kuhr

Es wirkt schon ein wenig seltsam: Kaum ist die Abgeltungsteuer auf Erträge aus Kapitalanlagen beschlossene Sache, will sie keiner mehr haben. Seit Monaten erntet das Vorhaben nichts als Kritik. Der Steuersatz sei zu hoch, das Verfahren zu kompliziert, und überhaupt sei die ganze Sache ungerecht.

Die neue Abgeltungsteuer: Von Anfang 2009 an sollen Erträge aus Kapitalanlagen einheitlich besteuert werden mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent. (Foto: Foto: dpa)

Dabei hatten fast alle Finanzexperten seit Jahren eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen gefordert. Doch so, wie sie jetzt von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, lehnen viele Anleger und Finanzdienstleister die Abgeltungsteuer ab - nicht so sehr das Vorhaben an sich, aber die konkrete Ausgestaltung.

Und das ist geplant: Von Anfang 2009 an sollen Erträge aus Kapitalanlagen einheitlich besteuert werden mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent. Hinzu kommen anteilig der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Soli und Kirchensteuer kommen oben drauf

Im Ergebnis entsteht so nach Angaben der Münchner Steuerberaterkanzlei Peters, Schönberger & Partner eine Belastung von etwa 27,8 Prozent (die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, sonst neun Prozent der Einkommensteuer).

Sparer, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist, können dies auch künftig in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Betroffen von der Abgeltungsteuer sind Kapitaleinkünfte, etwa in Form von Zinsen, Dividenden oder Erträgen aus Wertpapiergeschäften. Letztere Erträge können entstehen aus Zertifikaten (also Wertpapieren, mit denen man an der Kursentwicklung von Aktien, Indizes oder anderen Werten teilhaben kann), Investmentfonds oder auch bestimmten Kapitallebensversicherungen.

Die Finanzdienstleister behalten die Pauschalsteuer ein und führen sie an ihr Finanzamt ab. Die Steuerschuld des Anlegers ist damit abgegolten, daher auch der Name.

Beiträge in der Einzahungsphase steuerfrei

Nicht betroffen sind dagegen Altersvorsorge-Produkte wie die Riester-Rente oder die seit 2002 staatlich geförderten Betriebsrenten. Auszahlungen aus diesen Produkten müssen auch weiterhin im Rentenalter in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden - dafür sind die Beiträge in der Einzahlungsphase steuerfrei.

Für die Bürger, die ihr Geld im Inland angelegt haben, wird die Abgeltungsteuer vieles leichter machen. "Zwar bekommen sie in Zukunft von ihrer Bank eine Abrechnung, die wahrscheinlich noch schwerer verständlich ist als bisher, aber sie müssen diese Zahlen nicht mehr mühsam in ihre Steuererklärung übertragen", sagt Johann Seipl von der Münchner Kanzlei Wannemacher & Partner.

"Sie können die Anlagen KAP, AUS und SO getrost vergessen, denn Steuerberechnung und Steuerabzug übernimmt die Bank." Aus dem gutgeschriebenen Betrag könne der Anleger daher in Zukunft auf Anhieb seinen Nettoertrag nach Steuern erkennen.

Neben der Vereinfachung hatte der Gesetzgeber noch ein weiteres Ziel: "Die Einführung einer Abgeltungsteuer mindert das Interesse privater Anleger, Kapital allein aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern", heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf.

Die Initiatoren waren also der Ansicht, Deutschland werde als Finanzplatz attraktiver und weniger Anleger würden ins Ausland flüchten. Doch angesichts der lauten Proteste aus der Finanzwirtschaft darf man daran zweifeln.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Höhe des gewählten Steuersatzes. So hätte sich zum Beispiel die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz einen Steuersatz "von unter 20 Prozent" gewünscht. Sie rechnet vor, dass gerade Aktienbesitzer künftig deutlich mehr zahlen müssen als bisher.

Derzeit nämlich sind Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften nach Ablauf von einem Jahr komplett steuerfrei, künftig fallen unabhängig von der Haltedauer immer 25 Prozent an. Was vielleicht ein wenig beruhigt: Der Steuerpflicht unterliegen nur solche Papiere, die nach 2008 erworben werden. Hinzu kommt aber bei Aktien: Dividenden werden derzeit nur zur Hälfte besteuert (Halbeinkünfteverfahren) und somit bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent maximal mit 21 Prozent. Die Abgeltungsteuer liegt darüber.

Schmerzhaft für Langfristsparer

Vor allem Langfristsparer werden die Neuerungen schmerzlich zu spüren bekommen, wie eine Beispielrechnung des Bundesverbands Investment und Asset Management zeigt: Ein Sparer zahlt 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in Aktienfonds und erreicht damit ein Endvermögen von 150.000 Euro. Bislang bekam er die Summe steuerfrei ausbezahlt. In Zukunft muss er damit rechnen, rund 32.000 Euro Steuern zu zahlen.

Kritiker der Abgeltungsteuer halten das für eine bedenkliche Entwicklung - zumal die Regierung ständig mahne, selbst aktiv für das Alter vorzusorgen. Doch natürlich gibt es auch die umgekehrte Kritik, die besagt: Der Steuersatz von 25 Prozent sei zu niedrig und begünstige gerade die reiche Bevölkerung. Dem begegnet Finanzminister Peer Steinbrück stets mit dem gleichen Satz: "Besser 25 Prozent von x als 45 Prozent von nix."

© SZ vom 28.07.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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