Nebenkostenabrechnung:Recht auf Kopie

Will der Mieter die Abrechnung kontrollieren, muss der Vermieter kopierte Belege vorlegen.

Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen setzen sich aus vielen Rechnungen zusammen. Der Mieter kann Fotokopien von den Belegen verlangen, um die Abrechnung zu überprüfen.

Der Deutsche Mieterbund hat auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Duisburg aufmerksam gemacht.

Ein Mieter, so das Gericht, könne nicht einfach darauf verwiesen werden, er solle die Abrechnungsunterlagen beim Vermieter im Büro selbst einsehen und prüfen.

Die Juristen erklärten weiterhin, dass der Vermieter durch diese Entscheidung nicht über Gebühr belastet werde. Er sei "sowieso verpflichtet, dem Mieter die Belege in geordneter Form zu präsentieren". Es genügt nicht, dem Mieter schlicht mehrere Aktenordner auszuhändigen, aus denen er sich zwischen anderen Unterlagen die erforderlichen Belege heraussuchen soll.

Dies sei dem Vermieter ohne weiteres zumutbar, weil er einen Anspruch auf Kostenerstattung habe und die Erstellung von Fotokopien von einem Kostenvorschuss abhängig machen könne.

Letztlich habe der Vermieter sogar eine Reihe von Vorteilen. Sein Bürobetrieb werde nicht durch die längere Anwesenheit von Mietern, welche die Unterlagen durchsehen wollen, gestört.

Solange der Vermieter den Mieteranspruch auf Zusendung von Fotokopien nicht erfüllt, ist die Nebenkostenabrechnung nicht fällig. Der Mieter muss nicht bezahlen.

Aktenzeichen: Landgericht Duisburg 13 S 208/01.

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