"Eine Karenzzeit von ein bis zwei Wochen nach der Abrechnung sollte aber schon eingeräumt werden", sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Gerät der Vermieter mit den Rückzahlen in Verzug, könne der Mieter erwägen, die Nebenkosten-Vorauszahlungen vorübergehend einzustellen. Ropertz rät jedoch, das dem Vermieter schriftlich anzukündigen.
Ist der Mieter zum Zeitpunkt der Abrechnung schon aus der Wohnung ausgezogen, hat er für das Zurückfordern von zu viel gezahltem Geld viel Zeit: Erst nach drei Jahren seien Ansprüche gegen den Vermieter verjährt. Notfalls könne der Mieter vor Gericht ziehen.