Ein Hausbesitzer hat vor dem Lüneburger Landgericht vergeblich versucht, sich gegen klappende Autotüren seiner Nachbarn zu wehren. Das Gericht sah aber keine wesentliche Belästigung oder Schikane.
Der Vater von zwei kleinen Kindern hatte protokolliert, dass in fünf Monaten 65-mal Autotüren und Heckklappen auf dem Parkplatz vor seinem Haus nach 20.00 Uhr zugeschlagen wurden. Er wollte eine gerichtlich verordnete Ruhezeit von 20.00 bis 7.00 Uhr in einem Radius von 25 Metern um sein Haus durchsetzen.
(sueddeutsche.de/ dpa)