Nachbarschaft:Kampf gegen Unkraut

Lesezeit: 1 min

Sprüht der Nachbar Gift im Garten, muss sein Gegenüber damit leben.

Es ist unter Grundstücksbesitzern fast schon eine weltanschauliche Frage, wie man Unkraut und schädlichen Insekten im Garten am besten begegnet. Die einen schwören auf natürliche Bekämpfung oder gar auf gänzliche Anarchie, die anderen haben nichts gegen Chemie einzuwenden.

Welche Lösung auch immer gewählt wird - ein Nachbar darf dem anderen bei dessen speziellen Methoden nicht dreinreden. So das Landgericht München in einem Urteil entschieden.

Der Fall

Mit wachsender Sorge beobachtete ein Grundstücksbesitzer in einer Wohngegend, was die Familie nebenan alles zum Schutz von Rasen und Beeten unternahm. Jenseits des Gartenzaunes bediente man sich diverser chemischer Mittel, um pflanzliche und tierische Schädlinge zu vertreiben.

Den Nachbarn ärgerte das, denn er war der Meinung, dass dies übertrieben sei. Vieles von den Giften dringe auch auf sein eigenes Grundstück ein, ohne dass er es verhindern könne, dafür sorgten schon Wind und Regen. Es müsse doch auch möglich sein, mit den Schädlingen auf andere, schonendere Weise fertig zu werden.

Deswegen zog dieser Nachbar vor Gericht, um den Einsatz von Chemie zumindest auf ein Minimum einschränken zu lassen. In Gesprächen unter den Beteiligten war zuvor keine Einigung zu erzielen gewesen. Der Betroffene ließ sich aber auf keinen Vergleich ein. Es sei sein gutes Recht, meinte er, im eigenen Garten zum Pflanzenschutz anzustellen, was er wolle.

Das Urteil

Die Richter des Landgerichts München räumten den Freiheitsrechten des Chemie-Freundes größere Bedeutung ein als den Schutzbedürfnissen seines Nachbarn. Es sei allgemein anerkannt, dass die chemische Schädlingsbekämpfung zumindest eine vertretbare Lösung darstelle.

Natürlich müssen die angewandten Mittel und die möglichen Auswirkung auf das Nachbargrundstück in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, aber das sei hier durchaus der Fall gewesen.

Vermieter kann giftfreie Zone anordnen

Anders sieht die Situation übrigens bei Mietern aus: Ihnen kann der Grundstückseigentümer vorschreiben, dass sie in dem von ihnen genutzten Garten keine Chemie einsetzen dürfen.

Aktenzeichen: Landgericht München 31 S 14661/98.

(sueddeutsche.de/ LBS-Infodienst)

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: