Nach dem Orkan:Was Geschädigte jetzt beachten müssen

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Der Keller steht unter Wasser, das Dach ist löcherig geworden und im Garten liegt ein Baum. Tipps zum Tag danach.

Erst "Franz", jetzt "Kyrill": Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage hat sich über Deutschland ein schwerer Sturm ausgetobt. Experten empfehlen nun, Versicherungsschäden schnellstmöglich zu melden.

(Foto: Foto: ddp)

Keller unter Wasser

Grundsätzlich sei die Feuerwehr in solchen Fällen zwar der richtige Ansprechpartner, sagte Silvia Darmstädter, Sprecherin des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) in Berlin. Die Rufnummer 112 sollte aber nur in echten Notfällen gewählt werden, solange ein Sturm tobt.

Ohnehin müsse mit dem Abpumpen gewartet werden, bis das Wasser auf den Straßen und in den Kanälen abgelaufen ist: "Sonst kommt es gleich wieder zurück ins Haus." Das gelte auch für den Fall, dass Betroffene ihren Keller selbst leer pumpen oder leer schöpfen wollen.

Schäden am Haus

Sturmschäden sollten immer unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin zufolge rufen Betroffene am besten erst einmal bei ihrem Versicherungsagenten an, um zu fragen, welche Unterlagen für die Regulierung benötigt werden. Für Schäden innerhalb des Hauses ist die Hausratsversicherung zuständig. Schäden außen am Haus werden durch die Gebäudeversicherung gedeckt.

Versicherte müssen sich laut GDV auch bemühen, den Schaden klein zu halten. Regnet es zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach, sollte es mit einer Plane abgedichtet werden. Auch sollte zumindest versucht werden, Wertgegenstände in Sicherheit zu bringen.

Die Versicherung muss nach einem Sturm die Möglichkeit haben, Schäden zu begutachten. Das bedeutet zum Beispiel, dass beschädigte Gegenstände nicht in den Müll geworfen werden, bevor der Schaden reguliert wurde.

Um den Schaden zu dokumentieren, ist es sinnvoll, Fotos zu machen. Auch vor Notreparaturen ist es ratsam, Aufnahmen von den Schäden zu schießen. Bei Schäden am Haus bietet es sich an, mit Zeugen, etwa den Nachbarn, ein schriftliches Protokoll anzufertigen.

Schäden im Garten

Nach einem Sturm sollten Gartenbesitzer die Bäume auf ihrem Grundstück gründlich in Augenschein nehmen. Morsche oder angeknackte Äste, die beim nächsten stärkeren Wind herunterfallen könnten, werden dann am besten so schnell wie möglich entfernt. Das gelte vor allem für Bäume, die am Rand des Grundstückes stehen, erklärt Thomas Wagner vom Bundesverband der Gartenfreunde in Berlin.

Wer sich nicht sicher ist, ob er Bäume fällen oder einzelne Äste absägen muss, kann gegen Gebühr einen Gutachter beauftragen. Entsprechende Adressen gibt es bei den Baumpflegediensten der Gemeinden. Wagner weist jedoch darauf hin, dass Bäume nicht ohne weiteres gefällt werden dürfen. Dazu gebe es Vorschriften, die je nach Kommune unterschiedlich sein können.

Ist ein Baum vom Sturm gefällt worden und auf ein Haus oder auf eine regelmäßig befahrene Straße gestürzt, sei dies ein Fall für die Notrufnummer 112, sagte Silvia Darmstädter vom Feuerwehrverband.

Schäden am Auto

Wurde ein Fahrzeug durch einen Sturm der Windstärke 8 oder stärker beschädigt, kann sich der Fahrzeughalter an seine Kaskoversicherung wenden, erklärte der ACE. Trotz Inanspruchnahme der Kaskoversicherung bleibe der Schadenfreiheitsrabatt erhalten.

Mit der Regulierung eines Schadens dürfen sich Versicherungen nicht beliebig Zeit lassen. Stehen Schadensgrund und -höhe fest, müssen die Versicherer binnen zwei Wochen einspringen, erklärt der GDV. Lässt sich der Schaden noch nicht beziffern, haben Geschädigte spätestens nach vier Wochen Anspruch auf eine Abschlagszahlung.

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