Nach dem Beschluss zur Erbschaftssteuer:Ihre Fragen - unsere Antworten

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Der Gesetzgeber plant großzügige Regeln für Einfamilienhäuser, die in der Familie bleiben.

Daniela Kuhr

Der Beschluss des Verfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer wirft viele Fragen auf. Die wichtigsten sollen hier beantwortet werden. Einige Punkte sind allerdings noch offen, da vieles davon abhängt, wie der Gesetzgeber auf die Vorgaben aus Karlsruhe reagiert.

Was jetzt wichtig ist (Foto: Foto: dpa)

Was gilt für Todesfälle, die sich in den kommenden Wochen ereignen?

Obwohl die derzeitigen Regeln im Erbschaftssteuerrecht verfassungswidrig sind, werden Todesfälle vorerst weiter nach dem alten Recht besteuert. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis Ende 2008 Zeit gegeben, eine neue, verfassunsgkonforme Regelung auszuarbeiten.

Werden die Erben von Immobilien oder Unternehmen in Zukunft höhere Steuern zahlen müssen?

Die meisten Experten erwarten das, doch es gibt dazu unterschiedliche Aussagen. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat jedenfalls keine höhere Besteuerung verlangt, sondern nur eine gleichmäßigere Bewertung der Vermögen. ,,Die Richter verlangen eine Annäherung an den Verkehrswert, also letztlich an den Marktpreis'', erklärt Christopher Riedel, Steuerberater und Anwalt bei der Kanzlei Beiten Burkhardt in Köln. ,,Denn bei den Berechnungsmethoden, die das aktuelle Recht vorschreibt, wird der Verkehrswert bei Immobilien und Betrieben allenfalls zufällig getroffen.''

Was muss die Politik tun?

Der Gesetzgeber werde zunächst Vorschriften erarbeiten müssen, nach denen die unterschiedlichen Vermögen verfassungskonform bewertet werden können, sagt Riedel. ,,Ob und inwieweit er dann auf der zweiten Stufe Immobilien oder Betriebe mit einem niedrigeren Steuersatz oder anderen Begünstigungen weiterhin privilegiert, bleibt ihm überlassen.'' Das Verfassungsgericht habe jedenfalls anerkannt, dass es gute Gründe geben kann, bestimmte Vermögen zu schonen.

Welche Änderungen kommen auf Immobilienbesitzer zu?

Zumindest das Einfamilienhaus, das die Eltern an die Kinder vererben, soll nach den Plänen in der Politik wohl weiterhin steuerfrei bleiben. Erreichen lässt sich das durch großzügige Freibeträge unter engen Verwandten. ,,Die Erben größerer Immobilienkomplexe werden dagegen wohl mit einer höheren Belastung rechnen müssen'', sagt der Steuerexperte Riedel.

Was ändert sich für die Erben von Unternehmen?

Es liegt bereits ein Gesetzentwurf vor, mit dem die große Koalition die Unternehmensnachfolge erleichtern will. Ursprünglich wollte man nur noch die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten, eventuelle Änderungen einarbeiten und das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten lassen. ,,Ich kann mir nicht vorstellen, dass man an diesem Plan jetzt noch festhält'', sagt Riedel. ,,Schließlich steht nun fest, dass die derzeitige Bewertung von Betrieben, an der auch das neue Gesetz festhalten würde, verfassungswidrig ist.'' Er erwartet deshalb, dass der Gesetzentwurf erst dann in Kraft tritt, wenn auch neue Bewertungsvorschriften ausgearbeitet sind, also spätestens Ende 2008.

Was passiert mit Steuerbescheiden, die wegen des Karlsruher Verfahrens nur vorläufig ergangen sind?

,,Da das alte Recht zunächst weitergilt, werden die Bescheide nun bestandskräftig'', sagt Riedel.

Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?

Die Notarkammern empfehlen, darüber nachzudenken, ob man sein Vermögen noch nach dem alten Recht und somit noch zu Lebzeiten auf die Nachkommen übertragen will. Hilfe bei der Entscheidung bieten Anwälte, die sich auf Vermögensnachfolge spezialisiert haben.

© SZ vom 01.02.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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