Das hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das Landgericht Stuttgart entschieden.
Die Verbraucherschützer hatten in einem Musterprozess gegen die Bausparkasse Wüstenrot geklagt.
Diese knüpfe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gewährung eines Darlehens an ein Wertgutachten, dessen Kosten der Kreditnehmer tragen muss. Nach Auffassung der Richter werden die Verbraucher durch diese Klausel unangemessen benachteiligt. Die Wertermittlung liege nur im eigenen Interesse der Bank und habe für den Kunden keinen Nutzen (Aktenzeichen: 20 O 9/07).
Die Verbraucherzentrale riet betroffenen Kunden, das Geld von ihrer Bank oder Bausparkasse zurückzufordern. Ein Musterbrief ist auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale zu finden.