Motivationsschub für Frauen:Die berüchtigte Steuerklasse V soll wegfallen

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Das Finanzministerium hat jetzt erstmals konkrete Pläne für eine Neuordnung der Steuerklassen präsentiert. Auf diese Weise soll das Arbeiten für verheiratete Frauen wieder attraktiver werden.

Nina Bovensiepen

Wenn's um Geld geht, hört die Freundschaft von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) schnell auf. Das hat zuletzt vor allem CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zu spüren bekommen, deren Pläne für mehr Kinderbetreuungsplätze für Knatsch mit dem Kabinettskollegen sorgten.

Von der Leyen, die für eine bessere Vereinbarkeit von Job und Familie kämpft, könnte aber ein neuer Vorstoß aus dem Hause Steinbrück gefallen. Das Finanzministerium hat jetzt erstmals konkrete Pläne für eine Neuordnung der Steuerklassen präsentiert, die das Arbeiten für viele verheiratete Frauen attraktiver machen soll.

Konkret gehe es darum, ,,das Motivationsproblem der Steuerklasse V'' zu beheben, erklärte Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks am Donnerstag. Vier Millionen Deutsche veranlagen ihr Verdientes heute in dieser Steuerklasse, 94 Prozent davon sind Frauen - und viele von ihnen ärgern sich regelmäßig darüber, dass der Staat bei ihrem Gehalt scheinbar überproportional zulangt.

Nur ein Nullsummenspiel

Ein Beispiel: Eine Mutter arbeitet nach der Babypause wieder und wählt bei einem Jahresverdienst von 15000 Euro die Steuerklasse V. Ihr Gatte verdient 35000 Euro und ist in Steuerklasse III. Der Mann zahlt dann jährlich 2952 Euro Lohnsteuer, der Frau werden trotz weniger Gehalt 3400 Euro abgeknöpft. ,,Das ist oft sehr demotivierend'', sagte Hendricks - und trotzdem hat es seine Steuer-Logik.

Während Paare mit etwa gleich hohen Einkommen meist beide Steuerklasse IV wählen, entscheiden sich Partner mit unterschiedlich hohen Verdiensten oft für die Kombination der Klassen III und V. Das hat einen Vorteil: Freibeträge werden dem höheren Gehalt zugerechnet, auf das dann zunächst weniger Steuern fällig werden, als eigentlich gezahlt werden müssten. Es hat allerdings den Nachteil, dass dem Partner mit dem geringen Gehalt - meist der Frau - eben mehr Steuern abverlangt werden. Von dem ohnehin niedrigen Verdienst bleibt auf dem Lohnzettel wenig übrig. Häufig führe dies dazu, dass Ehefrauen und Mütter gar nicht arbeiteten, sagte Hendricks.

Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union vereinbart, das Problem anzupacken. Steinbrücks Haus hat nun ein neues Verfahren erarbeitet. Kernpunkt ist, dass Steuerfreibeträge anteilig auf Ehepartner verteilt werden und eine ausgewogenere Belastung entsteht. Zu der Beispielrechnung zurück: Das Ehepaar mit den Verdiensten von 15.000 und 35.000 Euro zahlt 2952 und 3400 Euro Lohnsteuer, am Ende des Jahres müssen sie 370 Euro nachzahlen, sodass insgesamt 6722 Euro fällig werden.

Würde das Paar stattdessen für beide Steuerklasse IV wählen, müsste der Mann 6313 Euro Lohnsteuer zahlen, die Frau nur 714. Auch das Verhältnis ist nicht eben ausgewogen. Am Ende des Jahres sollte das Paar zudem eine Steuererklärung machen, denn vom Finanzamt bekommen sie 305 Euro zurück. Insgesamt ergibt sich logischerweise die gleiche Belastung von 6722 Euro.

Nach dem neuen Anteilsverfahren, das voraussichtlich 2009 zu den anderen Varianten hinzukommen soll, sieht die Verteilung folgendermaßen aus: Er zahlt 4705 Euro Lohnsteuer, sie 2017 Euro - und eine Steuererklärung ist nicht mehr nötig, weil die Lohnsteuer-Schuld damit punktgenau entrichtet ist. In der Summe kommen wieder 6722 Euro heraus. Rein rechnerisch ist das Ganze für Eheleute und den Staat also ein Nullsummenspiel. Hendricks ist aber überzeugt: Für das Gerechtigkeitsempfinden der Frauen und die Gleichstellungspolitik sei es ein ,,großer Fortschritt''.

© SZ vom 25.05.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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