Seit Anfang Februar gilt eine neue Energiesparverordnung. Darin ist festgelegt, dass gebrauchte Häuser besser gedämmt und mit modernen Heizungsanlagen ausgestattet sein müssen, wie der Ring Deutscher Makler (RDM) mitteilte.
Anmeldefrist
Der Vermieter müsse die geplanten Modernisierungsmaßnahmen allerdings drei Monate zuvor ankündigen.
Form der Ankündigung
Dabei genüge neuerdings eine Versendung der Ankündigung als E-Mail, Fax oder Kopie, also ohne persönliche Unterschrift des Vermieters, sagt der Vorsitzende des RDM-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Heinz Ramjoue.
Duldungspflicht
Der Mieter müsse grundsätzlich alle Bauarbeiten dulden, die der Verbesserung seines Hauses oder der Wohnung dienten. Er müsse auch Staub und Lärm hinnehmen, wenn in seiner Nachbarschaft neue Wohnungen gebaut würden.
Härtefälle
Modernisierungsarbeiten brauche der Mieter jedoch nicht zu dulden, wenn damit Härtefälle verbunden seien, betont Ramjoue. Sollten die Arbeiten für den Mieter etwa mit gesundheitlichen Problemen verbunden sein, so würden sie als Härtefälle anerkannt.
Ein Härtefall liege auch dann vor, wenn sich die Miete nach der Modernisierung mehr als verdoppeln würde, der Mieter aber ein geringes Einkommen habe. Dies gelte ebenfalls, wenn die neue Miete mehr als die Hälfte der Rente aufzehren würde, so Ramjoue.