Mobilfunk:Vermieter

Zusatzmiete mit Risiko

Vermieten die Hauseigentümer ihr Dach für die Sendeanlagen, zahlt der Betreiber bis 40.000 DM im Jahr. Trotz der zusätzlichen Einnahmequelle sollte der Vermieter aber abwägen zwischen Zusatzmiete und Mietklima.

Aus Angst vor Gesundheitsgefahren versuchen Mieter die Miete zu mindern, streiten vor Gericht oder kündigen sogar. Die leistungsstarke Antenne auf dem Dach schmälert die Attraktivität der Wohnung und so auch eventuell den Preis.

Vertrag mit dem Betreiber

Will der Vermieter trotzdem nicht auf die Zusatzmiete verzichten, sollte er auf bestimmte Vertragspunkte bestehen und das Kostenrisiko auf den Betreiber abwälzen:

Der Betreiber kommt dafür auf, wenn dem Vermieter Mietminderungen und Folgekosten entstehen.

Der Vermieter muss weder die Miete senken noch Folgekosten zahlen an den Betreiber, wenn der Betreiber Probleme mit den Bewohnern bekommt.

Der Vermieter räumt sich ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, wenn ihm möglicherweise Schaden droht wegen der Antenne.

Sendeanlage über einer Sozialwohnung

Wird die Wohnung öffentlich gefördert, muss der Vermieter seinen Mieter am Gewinn beteiligen: Der Vermieter muss die Miete für die Sozialwohnung entsprechend der Einnahme senken.

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